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Porte|feuille 〈[pɔrtfø:j] n. 15〉
1. Geschäftsbereich (eines Ministers)
2. 〈Börse〉 Bestand an Wertpapieren
3. 〈Wirtsch.〉 Produktangebot eines Unternehmens
4. 〈veraltet〉 Brieftasche, Aktentasche
● Minister ohne \Portefeuille M. ohne eigenen Amtsbereich [frz., „Brieftasche“; zu porter „tragen“ + feuille „Blatt“]
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Porte|feuille [pɔrt'fœj ], das; -s, -s [frz. portefeuille, aus: porte- (in Zus.) = -träger (zu: porter, ↑ portieren) u. feuille, ↑ Feuilleton]:
1.
a) (geh. veraltet) Brieftasche;
b) (veraltet) Aktenmappe.
2. (Politik) Geschäftsbereich eines Ministers:
ein Minister ohne P.
die Aktien im P. einer Bank.
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Portefeuille
[pɔrt'føːj, französisch] das, -s/-s,
2) Bank- und Börsenwesen: der Bestand an Wertpapieren u. a. Vermögenswerten z. B. eines Bankkunden, Unternehmens oder Investmentfonds. (Portfolio-Selection)
3) Politik: Geschäftsbereich eines Ministers. - Minister ohne Portefeuille, Minister ohne eigenen Geschäftsbereich, aber mit vollem Stimmrecht im Kabinett; wird z. B. eingerichtet, um bei Koalitionen den Partnern eine ihrer Stärke entsprechende Vertretung im Kabinett zu gewährleisten.
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Porte|feuille [pɔrt'fø:j], das; -s, -s [frz. portefeuille, aus: porte- (in Zus.) = -träger (zu: porter, ↑portieren) u. feuille, ↑Feuilleton]: 1. a) (geh. veraltet) Brieftasche: Lambert, erleichtert, entnimmt seinem P. das Bild Esthers (Heym, Schwarzenberg 240); b) (veraltet) Aktenmappe. 2. (Politik) Geschäftsbereich eines Ministers: ein Minister ohne P.; Insgesamt 26 ministerielle -s sollten an die Politiker der verschiedenen Religionsgemeinschaften verteilt werden (Weltwoche 17. 5. 84, 13). 3. (Wirtsch.) Bestand an Wechseln od. Wertpapieren eines Anlegers, Unternehmens, einer Bank, Gesellschaft: die Aktien im P. einer Bank, eines Fonds; ein größeres Angebot an festverzinslichen Titeln aus dem P. eines der großen institutionellen Anleger (FAZ 2. 11. 61, 17).
Universal-Lexikon. 2012.