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Führerprinzip
Faschismus; antidemokratisches System; totalitäres Regime; Nationalsozialismus

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Füh|rer|prin|zip, das (nationalsoz.):
politisches Prinzip des Faschismus u. des Nationalsozialismus, nach dem Autorität ausschließlich von einem Führer (1 a) ausgeübt wird.

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Führerprinzip,
 
ein aus dem Militärischen stammender, dem Wesen demokratischer Organisation entgegengesetzter Leitungs- und Herrschaftsgrundsatz, der von der Annahme einer totalen Identität von Führer und Geführten, von Herrscher und Beherrschten ausgeht. Das Führerprinzip weist die unbedingte Autorität und Entscheidungskompetenz in einer Organisation (v. a. einer Partei oder politischen Bewegung) und in einer von ihr getragenen totalitären Staats- und Gesellschaftsordnung einem Führer zu.
 
Die Führungsorgane treffen ihre Entscheidungen nicht mit Mehrheit, sondern durch Befehl der jeweiligen Führungsspitze. Es gilt bei der Durchführung von Beschlüssen unbedingte Autorität nach unten, unbedingte Verantwortung nach oben. In der auf Befehl und Gehorsam gegründeten diktatorischen Ordnung werden die Unterführer durch den Führer auf der jeweils höheren Ebene ernannt. Der oberste Führer selbst beruft sich bei seinen Entscheidungen auf den (meist manipulierten) »Volkswillen«, auf (rassistische oder sozialrevolutionäre) Doktrinen oder (im Irrationalen angesiedelte) Autorität (z. B. »Vorsehung«).
 
Literatur:
 
R. Vierhaus: Faschist. Führertum, in: Histor. Ztschr., Bd. 198, 614 ff. (1964);
 M. Jänicke: Totalitäre Herrschaft (1971);
 H. Arendt: Elemente u. Ursprünge totaler Herrschaft (a. d. Engl., Neuausg. 1986).

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Füh|rer|prin|zip, das: politisches Prinzip des Faschismus u. des Nationalsozialismus, nach dem Autorität ausschließlich vom ↑Führer (1 a) ausgeübt wird.

Universal-Lexikon. 2012.