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Board 〈[bɔ:d] n. 15〉
1. 〈Sp.〉
1.1 〈kurz für〉 Skateboard, Snowboard, Surfboard
1.2 〈Squash〉 = Tin
2. 〈Wirtsch.〉 Aufsichtsrat einer Firma od. eines Konzerns, der über die globale Unternehmensführung entscheidet
[engl., „Brett“]
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2. [engl. board, eigtl. = Tafel(runde)] (Wirtsch.) für die Leitung u. Kontrolle eines [internationalen] Unternehmens zuständiges Gremium.
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I Board
1) Segelsurfen: englische Bezeichnung für das Brett.
2) Verwaltung: in Großbritannien und den USA Bezeichnung für Behörde, Amt, Kollegium, Verwaltungsrat. - Board of directors, in einer amerikanischen AG (»corporation«) das von der Hauptversammlung gewählte oberste Organ mit Kontroll- und Leitungsaufgaben, das die Funktionen von Vorstand und Aufsichtsrat vereinigt. - Board of governors, oberstes Leitungsorgan in internationalen Organisationen, z. B. im Internationalen Währungsfonds. - Board of trade, das britische Außenhandelsministerium.
Board
[engl.], Platine, auch: Steckkarte.
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Universal-Lexikon. 2012.