Leiter (Rundfunk-/Fernsehranstalt); Aufseher
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In|ten|dạnt 〈m. 16〉
1. Leiter eines Theaters, eines Rundfunk- od. Fernsehsenders
2. militär. Verwaltungsbeamter, Vorsteher einer Intendantur
3. 〈im absolutist. Frankreich〉 hoher Beamter, Präfekt
[frz., „Aufseher, Verwalter“; zu lat. intendere „seine Aufmerksamkeit auf etwas richten“]
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In|ten|dạnt, der; -en, -en [frz. intendant = Aufseher, Verwalter, zu lat. intendens (Gen.: intendentis), 1. Part. von: intendere, ↑ intendieren]:
künstlerischer u. geschäftlicher Leiter eines Theaters, einer Rundfunk- od. Fernsehanstalt:
der Brief des [Herrn] -en Meyer/I. Meyers.
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Intendạnt
[lateinisch-französisch »Oberaufseher«, »Verwalter«] der, -en/-en,
1) allgemein: seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland eingebürgerte Bezeichnung für den Leiter eines Hoftheaters, heute für den künstlerischen und geschäftlichen Leiter eines Theaters, einer Rundfunk- und Fernsehanstalt. In Deutschland ist der Intendant einer Rundfunk- und Fernsehanstalt öffentlichen Rechts eines der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstverwaltungsorgane neben Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Programmbeirat; er wird auf Zeit gewählt und kann mehrmals wieder gewählt werden.
2) Geschichte: in Frankreich bis 1789 der wichtigste Verwaltungs-Beamte einer Provinz. Im 16./17. Jahrhundert aus dem Commissaire (lateinisch commissarius) hervorgegangen, wurde das Amt des Intendanten, mit wachsenden Kontrollbefugnissen über die herkömmlichen Amtsträger (Officiers) im Justiz- und Finanzwesen ausgestattet, seit Richelieu zu einem dauerhaften Herrschaftsinstrument des Absolutismus. Der Intendant stand an der Spitze eines Amtsbezirks, der »Généralité« (zu Ausgang des Ancien Régime in ganz Frankreich 33), in dem er mithilfe der von ihm selbst ernannten Unterbeamten (»Subdélégués«) die Verwaltung leitete und den alten ständischen Repräsentanten der Krone, den Gouverneur, verdrängte.
F.-X. Emmanuelli: L'intendance, du milieu du XVIIe siècle à la fin du XVIIIe siècle (Aix-en-Provence 1981).
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In|ten|dạnt, der; -en, -en [frz. intendant = Aufseher, Verwalter, zu lat. intendens (Gen.: intendentis), 1. Part. von: intendere, ↑intendieren]: künstlerischer u. geschäftlicher Leiter eines Theaters, einer Rundfunk- od. Fernsehanstalt: der Brief des [Herrn] -en Meyer/I. Meyers.
Universal-Lexikon. 2012.