Akademik

Reziprozität
gegenseitige Begünstigung; aufeinander bezüglich; Prinzip der Gegenseitigkeit; Wechselseitigkeit

* * *

Re|zi|pro|zi|tät auch: Re|zip|ro|zi|tät 〈f. 20; unz.〉 Wechselseitigkeit, Gegenseitigkeit, Wechselbeziehung

* * *

Re|zi|p|ro|zi|tät, die; - (Fachspr.):
Gegen-, Wechselseitigkeit, Wechselbezüglichkeit.

* * *

Reziprozität,
 
1) Logik: wechselseitiges (gleiches oder umgekehrtes) Verhältnis von (reziproken) Begriffen oder Urteilen, entweder im Sinn der Umfangsgleichheit bei unterschiedlichen Formulierungen (Äquipollenz) oder einer umgekehrten inhaltlichen Proportionalität (»je größer A, desto kleiner B«). - Reziprozitätsgesetz, Gesetz von der umgekehrten Proportionalität von Inhalt und Umfang eines Begriffs (je größer der Umfang, desto geringer der Inhalt).
 
 2) Recht: Gegenseitigkeit.

* * *

Re|zi|pro|zi|tät, die; - (Fachspr.): Gegen-, Wechselseitigkeit, Wechselbezüglichkeit: Was das deutsch-tschechoslowakische Verhältnis betrifft, so vermisst man die R. - etwa in der gegenseitigen Einhaltung der Helsinki-Schlussakte (Welt 6. 2. 86, 2).

Universal-Lexikon. 2012.