Regen
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Nie|der|schlag ['ni:dɐʃla:k], der; -[e]s, Niederschläge ['ni:dɐʃlɛ:gə]:1. Wasser, das in flüssiger oder fester Form aus der Atmosphäre auf die Erde fällt:
geringe, reichliche Niederschläge; es gab Niederschläge in Form von Regen und Schnee.
2. Schlag, Treffer (besonders beim Boxen), durch den jmd. zu Boden sinkt:
er gab nach zwei Niederschlägen auf.
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Nie|der|schlag 〈m. 1u〉
1. 〈Boxsp.〉 Schlag, Hieb, der den Gegner zu Boden zwingt
2. 〈Mus.〉 Schlag abwärts mit dem Taktstock
3. 〈Meteor.; meist Pl.〉 Ausscheidung von Wasser aus der Atmosphäre, Tau, Regen, Schnee usw.
4. Beschlag, das Sichabsetzen von Wasser aus der Luft an festen Gegenständen
5. 〈Chem.〉 sich aus einer Lösung abscheidender Stoff, Bodensatz
6. 〈fig.〉 sichtbarer, meist schriftl. Ausdruck eines Gedankens, Erlebnisses, einer Bewegung, Strömung
● auf dem Boden der Flasche hat sich ein \Niederschlag abgesetzt; die Begegnung des Dichters mit dieser Frau fand ihren \Niederschlag in zahlreichen Gedichten 〈fig.〉; beim dritten \Niederschlag kam der Boxer nicht rechtzeitig wieder hoch; die atmosphärischen Niederschläge in Form von Hagel, Nebel, Regen, Schnee, Tau; der Wetterbericht sagte leichte, schwere, starke Niederschläge voraus
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Nie|der|schlag:
1) in der Chemie Bez. für amorphe oder krist. Feststoffe, die sich aus Lsg. aufgrund einer chem. Reaktion (↑ Ausfällen) als Präzipitate abscheiden oder weil infolge Temperaturerniedrigung oder Verdunstung des Lsgm. das Löslichkeitsprodukt des Feststoffs überschritten wird;
2) in der Immunologie meist Präzipitat genanntes Resultat eines Immundiffusionstests oder einer immunologischen Fällungsreaktion, z. B. einer AAR;
3) in der Meteorologie Sammelbez. für die festen u. fl. Ausscheidungsformen von Wasser aus der Atmosphäre (Präzipitate), z. B. Tau, nässender Nebel, Regen, Reif, Schnee, Hagel;
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Nie|der|schlag , der:
1. (Meteorol.) Wasser, das in flüssiger od. fester Form aus der Atmosphäre auf die Erde fällt:
geringe Niederschläge.
2.
3. (Boxen) Schlag, Treffer, der den Boxer zu Boden zwingt.
4. schriftlich niedergelegter Ausdruck von Gedanken, Ideen, Vorstellungen o. Ä.:
die Jugenderlebnisse des Autors haben in diesem Roman ihren N. gefunden.
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Niederschlag,
1) Chemie: amorpher oder kristalliner Feststoff, der sich aus einer (gesättigten) Lösung durch chemische Reaktion oder infolge Temperaturerniedrigung oder Druckerhöhung abscheidet und am Boden absetzt. (Fällung)
2) Meteorologie: das in der Atmosphäre aus der Gasphase (Wasserdampf) in die flüssige oder feste Phase umgewandelte und ausgeschiedene Wasser. Man unterscheidet zwischen fallenden beziehungsweise gefallenen Niederschlag (Sprühregen, Regen, Schnee, Eiskörner, Schneegriesel, Reifgraupel, Frostgraupel, Hagel u. a.), abgesetzten Niederschlag (Tau, Reif, nässender Nebel) und abgelagerten Niederschlag (gefallene feste Niederschläge, d. h. Decken aus Schnee, Hagel usw.). Zur Niederschlagsbildung müssen die einzelnen Elemente eine bestimmte Größe überschreiten, damit sie nicht unterhalb der Wolke vollständig wieder verdunsten. Durch Kondensation allein wird dieser Grenzwert kaum erreicht. Dazu müssen erst Tropfen sehr unterschiedlichen Durchmessers auftreten, wobei die großen durch ihre höhere Fallgeschwindigkeit auf die kleinen unter ihnen treffen und diese dabei gegebenenfalls einfangen. Dieser Vorgang (Koaleszenz) ergibt unter den klimatischen Verhältnissen mittlerer und höherer Breiten nur geringe Niederschlagsintensität. Für größere Ergiebigkeit ist es hier notwendig, dass Flüssigwasser und Eis gleichzeitig in einer Wolke vorhanden sind. Wegen des höheren Sättigungsdampfdruckes über Wasser und der somit geringeren relativen Feuchte (z. B. bei —10 ºC und 2,9 mbar Dampfdruck: 100 % relative Feuchte über Wasser, 110 % über Eis) wachsen nach dem von T. Bergeron und Walter Findeisen (* 1909, ✝ 1945) beschriebenen Prozess die Eisteilchen rasch auf Kosten der Tröpfchen, bis sie die nötige Größe haben (Mischwolken). Wenn heftige Aufwinde (wie in den Quellwolken der Tropen) größere Tropfen längere Zeit in der Schwebe halten und kleinere gegen sie blasen, kann auch ohne Eisphase durch Koaleszenz allein eine für einen Schauer genügende Zahl großer Tropfen entstehen. Wenn sie vor dem Ausfallen durch Turbulenz zerrissen werden und darauf erneut in genannter Weise anwachsen, wird der Effekt noch verstärkt.
Künstliche Erzeugung von Niederschlag ist möglich, wenn man bei fehlenden Eisteilchen an ihre Stelle Silberjodid oder Kohlensäureschnee in unterkühlte Wolken einbringt und so den »Bergeron-Findeisen-Prozess« auslöst. In Mitteleuropa ist dazu jedoch kaum Gelegenheit, da geeignete Wolken hier in der Regel auch genügend Eiskeime enthalten. (Wetterbeeinflussung)
Niederschlag ist zeitlich wie räumlich sehr variabel. Man benötigt daher zu seiner Erfassung ein enges Messnetz. Im Gebirge nimmt er mit der Höhe zu, in den Tropen nur bis etwa 2 000 m über dem Meeresspiegel, darüber wieder leicht ab. Jahresniederschläge erreichen 11-13 m im Luv tropischer Gebirge (als niederschlagsreichster Ort der Erde gilt Cherrapunji, Indien), während in Wüstengebieten oft jahrelang kein Niederschlag fällt; mit der Entfernung vom Meer nehmen die Niederschläge im Allgemeinen ab. Im Allgäu werden bis zu 2 600 mm gemessen gegenüber 450 mm bei Eisleben. Das weltweite Mittel wird auf 1 000 mm geschätzt.
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Nie|der|schlag, der: 1. (Met.) Wasser, das in flüssiger od. fester Form aus der Atmosphäre auf die Erde fällt: geringe, reichliche Niederschläge; N. in Form von Regen oder Schnee; die Niederschläge fließen schneller ab (Thienemann, Umwelt 28); Später kam Neigung auf zu Niederschlägen (Grass, Hundejahre 133). 2. a) (Chemie) fester Stoff, der sich aus einer Lösung abscheidet u. sich absetzt; Bodensatz: ein unlöslicher N. von Kalziumphosphat (Medizin II, 71); b) (selten) dünne Schicht von Wasserdampf o. Ä., die sich beim Beschlagen (2 a) auf etw. bildet. 3. (Boxen) Schlag, Treffer, der den Boxer zu Boden zwingt: nach drei Niederschlägen wurde der Kampf abgebrochen; Man hat oftmals den Eindruck, als sehe man in die Zuschauerreihen eines Boxringes, in dem der N. eines Kämpfers in Kürze zu erwarten ist (Noack, Prozesse 129). 4. schriftlich niedergelegter Ausdruck von Gedanken, Ideen, Vorstellungen o. Ä.: etw. findet seinen rechtlichen, dichterischen N.; Auch dieses zweite Experiment sollte im Roman seinen N. finden (Jens, Mann 162); Die Staatsausgaben sind der zahlenmäßige N. der Staatstätigkeit (Fraenkel, Staat 94).
Universal-Lexikon. 2012.