Akademik

Kontingentierung
Zuweisung; Zumessung; Zuerkennung; Zuteilung; Rationierung

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Kon|tin|gen|tie|rung 〈f. 20das Kontingentieren, Festsetzung des Kontingents

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Kon|tin|gen|tie|rung, die; -, -en:
das Kontingentieren; das Kontingentiertsein.

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Kontingentierung,
 
Instrument der Außenwirtschaftspolitik für Güter-, Dienstleistungs- und Finanztransaktionen zum Schutz der nationalen Wirtschaft. Das Kontingent ist die nach Menge, Wert oder Herkunftsland bestimmte Ausnahme von einem generellen Aus- und/oder Einfuhrverbot. Exportkontingente werden in der Regel nur bei strategisch wichtigen Gütern und im Rahmen internationaler Rohstoffabkommen eingesetzt (z. B. durch Festlegung von Exportquoten). Einfuhr- oder Importkontingente herrschen vor. Neben dem in Mengeneinheiten (Stück, Maß, Gewicht) festgelegten Mengenkontingent und dem durch bestimmte Geldsummen festgelegten Wertkontingent gibt es die Sonderformen des Devisenkontingents bei Finanztransaktionen zur Beschränkung internationaler Kapitalbewegungen und das Zollkontingent, das die Wareneinfuhr festsetzt, die pro Jahr zu einem herabgesetzten Zollsatz eingeführt werden kann.
 
Mit Ausnahme von in Handelsverträgen festgelegten Kontingenten wird je nach Anwendung unterschieden in Globalkontingente, die eine allgemeine Kontingentierung der Einfuhr ohne feste Aufteilung auf Lieferländer vorsieht, in Individualkontingente, die jedem Importeur ein Maximal- oder starres Kontingent zuteilen, und in Länderkontingente mit einer Vergabe länderspezifischer Lizenzen (bilaterale oder regionale Kontingente). Verschiedene Organisationen, v. a. die WTO, streben die Beseitigung der Einfuhrkontingentierungen durch Liberalisierung des Handels an.
 

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Kon|tin|gen|tie|rung, die; -, -en: das Kontingentieren, Kontingentiertsein: während durch Einführung der K. eine Linksverschiebung der Angebotskurve (Verknappung) eintritt (Rittershausen, Wirtschaft 31).

Universal-Lexikon. 2012.