alt-testamentarisch (fachsprachlich); neu-testamentarisch (fachsprachlich); koptisch (fachsprachlich); kanonisch (fachsprachlich); testamentarisch (fachsprachlich); biblisch
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ex ca|the|dra auch: ex ca|thed|ra von maßgebender Seite, (bes.) aus päpstl. Vollmacht ● etwas \ex cathedra erklären [lat., „vom Lehrstuhl aus“] Siehe auch Info-Eintrag: ex cathedra - info!
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1. (kath. Rel.) kraft päpstlichen Lehramtes [u. darauf beschränkter Unfehlbarkeit].
2. (bildungsspr. abwertend) kraft höherer Entscheidungsgewalt, sodass Zweifel od. Einwände nicht zulässig sind:
etwas ex c. verurteilen.
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ex cạthedra
[lateinisch »vom (Lehr)stuhl herab«], katholische Dogmatik: in Anlehnung an die Formulierung der päpstlichen Unfehlbarkeit auf dem 1. Vatikanischen Konzil (1870) die Weise, wie der Papst als oberster Lehrer der Kirche in Glaubens- und Lebensfragen Lehraussagen mit päpstlicher Unfehlbarkeit verkündet. Als »vom Lehrstuhl« (Petri) aus gesprochen, gelten Entscheidungen ex cathedra in der katholischen Kirche als frei von der Möglichkeit des Irrtums (unfehlbar) und sind für die gesamte Kirche unbedingt verbindlich. - Der nichttheologische Sprachgebrauch wendet die Formel auf alle Äußerungen an, die Anerkennung ohne Begründung verlangen.
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ex cạ|the|dra [lat. = vom (Lehr)stuhl herab, ↑Katheder]: 1. (kath. Rel.) kraft päpstlichen Lehramtes [u. darauf beschränkter Unfehlbarkeit]: eine Entscheidung ex c. 2. (bildungsspr. abwertend) kraft höherer Entscheidungsgewalt, sodass Zweifel od. Einwände nicht zulässig sind: etwas ex c. verurteilen; Des Kanzlers Versuch, das deutsche System der sozialen Sicherung ex c. als Herd einer möglichen Inflation abstempeln zu lassen, schlug fehl (Spiegel 32, 1966, 21).
Universal-Lexikon. 2012.