normalisiert; als Vorbild dienend; in Hauptform gebracht; alt-testamentarisch (fachsprachlich); neu-testamentarisch (fachsprachlich); koptisch (fachsprachlich); ex cathedra (fachsprachlich); testamentarisch (fachsprachlich); biblisch
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ka|no|nisch 〈Adj.〉
1. dem Kanon gemäß
2. in der Art eines Kanonikers
3. mustergültig, vorbildlich
● \kanonisches Alter Alter, das zur Erlangung eines geistlichen Amtes notwendig ist; \kanonische Bücher Kanon, die als echt anerkannten Bücher, Schriften der Bibel; →a. apokryph; 〈Phys.〉 \kanonische Größen bestangepasste Größen zur theoretischen Beschreibung eines Naturvorgangs; \kanonisches Recht katholisches Kirchenrecht; \kanonische Stunden die Stunden des Tages, zu denen das Stundengebet gesprochen wird [→ Kanon]
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ka|no|nisch <Adj.> [lat. canonicus = regelmäßig]:
1. als Richtschnur, klassisches Muster dienend:
ein -es Werk der Bildhauerei.
2.
a) (kath. Kirche) den kirchlichen [Rechts]bestimmungen gemäß:
die Frage wurde nach -em Recht (katholischem Kirchenrecht) entschieden;
die -en Schriften des Alten und des Neuen Testaments.
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I kanonisch
[zu griech.-lat. kanon »Regel«, »Norm«, »Richtschnur«], in der Standardform dargestellt, am besten dem Problem angepasst. Diese Eigenschaft wird in der Informatik und in den Naturwissenschaften Größen, Operationen und Formeln zugeschrieben. Bei der kanonischen Reihenfolge bzw. kanonischen Ordnung einer Menge von Wörtern sind z. B. die Wörter nach aufsteigender Wortlänge und gleich lange Wörter lexikographisch geordnet.
II
kanonisch
[lateinisch canonicus »regelmäßig«, zu Kanon],
1) bildungssprachlich für: als Richtschnur, klassischem Muster dienend.
2) Physik und Mathematik: für die Beschreibung eines physikalischen oder mathematischen Vorgangs am besten geeignet, angepasst (gesagt von Größen, Operationen und Formeln).
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ka|no|nisch <Adj.> [lat. canonicus = regelmäßig]: 1. als Richtschnur, klassisches Muster dienend: ein -es Werk der Bildhauerei; wie Goldmann lange Zeit die -en Texte (die Klassiker) editorisch behandelt hat (Enzensberger, Einzelheiten I, 148); Immerhin ist dessen (= eines theoretischen Konvoluts Kafkas) Inhalt nicht k. für die Dichtung (Adorno, Prismen 250). 2. a) (kath. Kirche) den kirchlichen [Rechts]bestimmungen gemäß: Die Exemtion der Juden vom -en Zinsverbot (Fraenkel, Staat 141); wie alle diese Fragen nach -em Recht (katholischem Kirchenrecht) zu entscheiden gewesen wären (Musil, Mann 1399); b) (Theol.) zum 1↑Kanon (3 b) gehörend: die -en Schriften des Alten und des Neuen Testaments. 3. (Musik) den 1↑Kanon (1 b) betreffend, ihm entsprechend.
Universal-Lexikon. 2012.