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Ạr|beits|platz|wech|sel, der:
Wechsel des Arbeitsplatzes.
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Arbeitsplatzwechsel,
Fluktuation der Arbeitskräfte durch Wechsel des Arbeitgebers, abhängig u. a. von Qualifikation, Alter und Wirtschaftslage. Der Arbeitsplatzwechsel lässt sich auch aus dem Streben nach besseren Verdienstmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen erklären; er ist Ausdruck des Grundrechts der freien Arbeitsplatzwahl (Art. 12 GG) und Bedingung für den bestmöglichen Einsatz der Arbeitskräfte.
Als personalpolitische Maßnahme spielt der innerbetriebliche Arbeitsplatzwechsel innerhalb einer Abteilung oder zwischen Abteilungen eine wichtige Rolle (Jobrotation). Er kann zu Ausbildungszwecken oder zur Vermeidung einseitiger Belastungen erfolgen. Bei verminderter Eignung für bestimmte Arbeiten oder bei individuell besonderer Gefährdung an bestimmten Arbeitsplätzen kann ein Arbeitsplatzwechsel eine wichtige Arbeitsschutzmaßnahme sein.
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Ạr|beits|platz|wech|sel, der: Wechsel des Arbeitsplatzes.
Universal-Lexikon. 2012.