Akademik

Bedingung
Zwang; Muss; Erforderlichkeit; Auflage; Annahme; These; Axiom (fachsprachlich); Voraussetzung; Prämisse; Notwendigkeit; Grundannahme; Kondition; Vorannahme; Grundsatz; Grundvoraussetzung; Fallunterscheidung

* * *

Be|din|gung [bə'dɪŋʊŋ], die; -, -en:
1. etwas, was gefordert wird und von dessen Erfüllung etwas anderes abhängig gemacht wird:
der Vertrag enthält einige ungünstige Bedingungen; eine Bedingung stellen; ich komme nur unter der Bedingung, dass du mich später nach Hause bringst.
Syn.: Auflage, Kondition, Voraussetzung, Vorbehalt.
Zus.: Aufnahmebedingung, Lieferbedingung, Teilnahmebedingung, Zahlungsbedingung, Zulassungsbedingung.
2. <Plural> gegebene Umstände:
die klimatischen Bedingungen.
Syn.: Gegebenheiten, Verhältnisse, Voraussetzungen.
Zus.: Anbaubedingungen, Arbeitsbedingungen, Entwicklungsbedingungen, Existenzbedingungen, Lebensbedingungen, Umweltbedingungen, Wachstumsbedingungen, Wettkampfbedingungen, Witterungsbedingungen.

* * *

Be|dịn|gung 〈f. 20
1. Voraussetzung
2. Verpflichtung, Bestimmung, Abmachung, Klausel
3. 〈Philos.〉 Grund der Möglichkeit (eines Dinges), Ursache (eines Ereignisses)
4. 〈meist Pl.〉 Zustand, Verhältnis
● die \Bedingungen anerkennen, einhalten; jmdm. \Bedingungen auferlegen, stellen, vorschreiben; wir müssen noch die \Bedingungen vereinbaren, unter denen ... ● günstige, harte, (un)annehmbare, (un)vorteilhafte \Bedingungen stellen ● sich an die \Bedingung halten; lass dich auf diese \Bedingung nicht ein!; ich kann auf seine \Bedingungen nicht eingehen; viel Ruhe und Schonung sind unumgängliche \Bedingungen für ihre baldige Genesung; mit der \Bedingung, dass ...; mit der \Bedingung nicht einverstanden sein; ich gehe auf Ihre Vorschläge nur unter der \Bedingung ein, dass ...; unter diesen \Bedingungen könnte ich nicht leben; unter guten, schlechten \Bedingungen arbeiten

* * *

Be|dịn|gung , die; -, -en [im 16. Jh. = rechtliche Abmachung, Vereinbarung]:
1.
a) etw., was gefordert u. von dessen Erfüllung etw. anderes abhängig gemacht wird:
wie lauten ihre -en?;
-en stellen;
jmds. -en [nicht] akzeptieren;
etw. zur B. machen;
b) etw., was zur Verwirklichung von etw. anderem als Voraussetzung notwendig, gegeben, vorhanden sein muss:
unter keiner B.;
unter folgender B.;
unter welchen -en?
2. <meist Pl.> Gegebenheit, die für jmdn., etw. bestimmend ist; [Lebens]umstand:
gute, ungünstige -en;
die klimatischen, hygienischen -en.

* * *

Bedingung
 
[engl. condition], Ausdruck, dessen Auswertung einen Wahrheitswert (wahr oder falsch) ergibt, von welchem die weitere Abarbeitung eines Programms abhängt. Bedingungen sind Bestandteile von bedingten Schleifen, Fallunterscheidungen (z. B. If...Then...Else) oder Sprüngen. Falls die in der Bedingung formulierte Aussage zutrifft, werden die nachfolgenden, zugeordneten Anweisungen ausgeführt, andernfalls nicht.

* * *

Be|dịn|gung, die; -, -en [im 16. Jh. = rechtliche Abmachung, Vereinbarung]: 1. a) etw., was gefordert u. von dessen Erfüllung etw. anderes abhängig gemacht wird: wie lauten ihre -en?; unsere -en sind nicht erfüllt worden; jmds. -en [nicht] akzeptieren; -en stellen; etw. zur B. machen; b) etw., was zur Verwirklichung von etw. anderem als Voraussetzung notwendig, gegeben, vorhanden sein muss: Die Teilung der Gewalten ist die erste B. einer freien Regierung (Fraenkel, Staat 121); unter keiner B.; unter folgender B.; unter welchen -en? 2. <meist Pl.> Gegebenheit, die für jmdn., etw. bestimmend ist; [Lebens]umstand: gute, ungünstige -en; die klimatischen, hygienischen -en.

Universal-Lexikon. 2012.