Zusatzverdienst; Überarbeit; Überstunden
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Mehr|ar|beit 〈f. 20; unz.〉 über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit
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Mehr|ar|beit, die <o. Pl.>:
1. zusätzliche Arbeit.
2. das Leisten von Überstunden.
3. (marx.) vom Arbeitnehmer geleistete, über die zum Verdienen des Lebensunterhaltes nötige Arbeit hinausgehende Arbeitsleistung.
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Mehr|arbeit,
arbeitsrechtlich die Arbeit, die über die gesetzlich zulässige regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistet wird. In verschiedenen Arbeitsschutzgesetzen (Arbeitszeitgesetz, Abkürzung AZG; Jugendarbeitsschutzgesetz) ist der zulässige Umfang der Arbeitszeit geregelt. Die wichtigsten Vorschriften sind im AZG enthalten. Das Ladenschlussgesetz regelt die zulässige Dauer der Ladenöffnungszeiten. Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Der gesetzliche Höchstrahmen für die Arbeitszeit beträgt mithin sechs Tage × acht Stunden = 48 Stunden × 48 Wochen (52 Wochen minus vier Wochen gesetzlicher Urlaub) = 2 304 Arbeitsstunden.
Von der gesetzlich zulässigen Regelarbeitszeit ist die meist kürzere tarifliche, betriebliche oder vertragliche Arbeitszeit zu unterscheiden. Wird die tarifliche oder betriebliche Arbeitszeit überschritten, liegen Überstunden vor. Die Durchführung von Mehrarbeit einschließlich der Anordnung von Überstunden unterliegt der vollen Mitbestimmung durch den Betriebsrat (§ 87 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz). Eine Regelung über die Höhe eines Mehrarbeitszuschlags ist im AZG nicht mehr vorhanden. Der Arbeitnehmer wird aber nach § 612 BGB einen Zuschlag verlangen können, wenn dieser üblich ist. Arbeitseinkommen aus Mehrarbeit ist bis zur Hälfte unpfändbar (§ 850 a ZPO). Mehrarbeitszuschläge sind grundsätzlich lohn- und einkommensteuerpflichtig, steuerfrei lediglich unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
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Mehr|ar|beit, die <o. Pl.>: 1. zusätzliche Arbeit: der Besuch, den wir am Wochenende haben, bedeutet wieder M. für mich. 2. das Leisten von Überstunden: Sondertarife für geleistete M. 3. (marx.) vom Arbeitnehmer geleistete, über die zum Verdienen des Lebensunterhaltes nötige Arbeit hinausgehende Arbeitsleistung.
Universal-Lexikon. 2012.