Hintergrund
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1. Hintergrund
2. 〈fig.〉
2.1 ursächl. Zusammenhang
2.2 lebensgeschichtlicher Hintergrund
3. 〈Jazz〉 Klanghintergrund beim Solo
4. 〈Theat.〉 Projektion als Hintergrund der Bühne
● Mitarbeiter mit technischem \Background [engl., „Hintergrund“]
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Back|ground ['bɛkgra̮unt , engl.: 'bækgraʊnd ], der; -s, -s [engl. background, aus: back ↑ (back) u. ground = (Hinter)grund]:
1. (bildungsspr.) Herkunft; Milieu, aus dem etw. erwachsen ist; geistiger, materieller, historischer Hintergrund von jmdm., etw.:
jmds. gesellschaftlicher B.
2. Berufserfahrung, Kenntnisse:
Exportkaufmann mit internationalem B.
3. (Film) Filmprojektion od. stark vergrößertes Foto als Hintergrund.
4. (Musik) musikalischer Hintergrund.
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I Background
1) allgemein: geistiger, materieller und historischer Hintergrund, geistige Herkunft, Milieu, das jemanden geprägt hat; Berufs-, Lebenserfahrung.
2) Film: Filmprojektion oder Großfotografie als Hintergrund einer Filmhandlung.
3) Musik: im Jazz sowie in der neueren U-Musik eine klangliche Auffüllung zwischen den Melodielinien des »Vordergrunds« (Solosänger, Soloinstrumente) und dem »Untergrund« der Rhythmusgruppe (Bass, Schlagzeug, Rhythmusgitarre), meist von elektronischen Tasteninstrumenten (Orgel, Synthesizer, Mellotron; früher Harmonium), bei Studioaufnahmen von einem Chor oder Streichorchester ausgeführt. Der Background wird entweder durch vorhergehende mündliche Absprache (Headarrangement) oder notiertes Arrangement festgelegt. Eine besondere Art des Backgrounds ist das Riff.
II
Background
[englisch, 'bækgraʊnd; wörtlich »Hintergrund«], bezeichnet die klangliche Ausfüllung eines Arrangements. Dazu eignet sich besonders eine in längeren Notenwerten gehaltene Akkordfolge (»Harmonieteppich«), die bei kleineren Besetzungen z. B. vom Keyboarder übernommen wird, in großen Arrangements vorwiegend Streicher-, Bläser- oder Vokalgruppen, aufnahmetechnisch dezent im Hintergrund, vorbehalten bleibt. Ein Background kann auch orgelpunktartig unterlegt sein, mit der Melodie synchron laufen oder sich auf Einwürfe und Motivwiederholungen beschränken. Selbst ostinate Rhythmusfiguren und Riffs können Backgroundfunktion erfüllen.
III
Background
[engl.], Hintergrund.
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Back|ground ['bɛkgraunt, engl.: 'bækgraʊnd], der; -s, -s [engl. background, aus: back (↑back) u. ground = (Hinter)grund]: 1. (bildungsspr.) geistige Herkunft; Milieu, aus dem etw. erwachsen ist; geistiger, materieller, historischer Hintergrund von jmdm., etw.: Einblick in den gesellschaftlichen B. des Adels (Spiegel 30, 1974, 71). 2. Berufserfahrung, Kenntnisse: Exportkaufmann mit internationalem B. 3. (Film) Filmprojektion od. stark vergrößertes Foto als Hintergrund. 4. (Musik) a) musikalischer Hintergrund: andererseits könnte eine herausragende Gesangsstimme das für sich genommen etwas dünne Material sehr gut als B. verwenden (Szene 6, 1983, 57); b) vom Ensemble gebildeter harmonischer klanglicher Hintergrund bei den Soli im Jazz.
Universal-Lexikon. 2012.