Schwestern und Brüder
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Ge|schwis|ter [gə'ʃvɪstɐ], die <Plural>:Personen, die gemeinsame Eltern haben:
meine [jüngeren] Geschwister; »Hast du noch Geschwister?« – »Ja, zwei Brüder [und eine Schwester].«; wir sind Geschwister.
Syn.: Brüder, Bruder und Schwester, Brüder und Schwestern, Schwestern.
Zus.: Halbgeschwister, Stiefgeschwister, Zwillingsgeschwister.
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Ge|schwịs|ter
II 〈nur Pl.〉 Bruder u. Schwester, Brüder u. Schwestern ● meine \Geschwister und ich; ich habe noch drei \Geschwister; wir sind zu Hause fünf \Geschwister
[<ahd. giswestar, Kollektivbildung zu ahd. swester; → Schwester (urspr. nur auf Schwestern bezogen)]
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Ge|schwịs|ter , das; -s, - [mhd. geswister, ahd. giswestar, eigtl. = Gesamtheit der Schwestern, zu ↑ Schwester]:
1. <Pl.> (männliche wie weibliche) Kinder gleicher Eltern:
die G. sehen sich alle ähnlich;
ich habe drei G. (wir sind vier Geschwister).
2. (Fachspr.; auch schweiz.) einzelner Geschwisterteil:
das ältere G.
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Geschwister
[althochdeutsch giswestar, eigentlich »Gesamtheit der Schwestern«], Personen, die von denselben Eltern abstammen. Man unterscheidet vollbürtige oder leibliche Geschwister (Bruder, Schwester) und, wenn sie nur einen Elternteil gemeinsam haben, halbbürtige Geschwister (Stiefgeschwister, Halbgeschwister: Halbbruder, Halbschwester). Als Geschwister gelten auch die minderjährig adoptierten (als Kind angenommenen) Personen im Verhältnis zu den leiblichen Abkömmlingen des Annehmenden (§ 1755 BGB; anders bei der Adoption Erwachsener: § 1770 BGB). Die Ehe zwischen Geschwistern ist nichtig.
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Ge|schwịs|ter, das; -s, - [mhd. geswister, ahd. giswestar, eigtl. = Gesamtheit der Schwestern, zu ↑Schwester]: 1. <Pl.> (männliche wie weibliche) Kinder gleicher Eltern: seine leiblichen G. (Kühn, Zeit 55); die G. sehen sich alle ähnlich; ich habe drei G. (wir sind vier Geschwister). 2. (Fachspr.; auch schweiz.) ein Geschwisterteil: ein Kind, das feindselige Wünsche gegen ein jüngeres G. empfindet (Heiliger, Angst 106); als ich sein (= des Goldfasankükens) älteres G. aus dem Neste nahm (Lorenz, Verhalten I, 179).
Universal-Lexikon. 2012.