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Krondomäne
Krongut; Kronland; Königsgut

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Krondomäne,
 
dem Herrscher zur freien Verfügung unterstehende Ländereien (Krongut), Gerechtsame und daraus fließende Einnahmen, außerdem alle Gebiete, die der König als erledigte Lehen einzog und in eigene Verwaltung nahm. In Frankreich war die Krondomäne (Domaine royal) - anfangs weniger ein Territorium als ein Kompetenzengefüge - im 11. Jahrhundert fast ganz auf das Gebiet um die Städte Paris, Orléans und Senlis sowie Compiègne, Laon und Reims beschränkt. Durch Philipp II. Augustus (1180-1223) wurde sie weit in den Nordosten und Westen Frankreichs (Normandie, Loiregrafschaften) ausgedehnt, durch Ludwig VIII. (1223-26) und Ludwig IX. (1226-70) in den Süden (Poitou, Languedoc). Gleichzeitig brachte die Einführung der Apanagen für königliche Prinzen einen Rückschlag, da diese ganze Provinzen der Krondomäne entzogen. Noch im 14. Jahrhundert war nur ein Drittel Frankreichs in unmittelbar königlicher Verwaltung. Erst der endgültige Anfall Bourbons (1531), der Bretagne (1532) und der Hausgüter Heinrichs IV. (1607) an die Krone vollendete im Wesentlichen die zur zentralen Lenkung des Gesamtstaats führende Entwicklung. So vollzog sich durch die Ausdehnung der Krondomäne die politische Einigung Frankreichs durch das Königtum. Während der Französischen Revolution wurde die Krondomäne Domaine national (Dekret vom 21. 11. 1790).
 
Literatur:
 
W. M. Newman: Le domaine royal. Sous les premiers Capétiens 987-1180 (Paris 1937);
 L. Mirot: Manuel de géographie historique de la France, Bd. 1: L'unité française (Neuausg. ebd. 1979).

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Kron|do|mä|ne, die: vgl. ↑Krongut.

Universal-Lexikon. 2012.