weibliche Person, die an etwas beteiligt ist:
sie ist eine nur am Rande Beteiligte; eine Lösung, die für alle Beteiligten befriedigend ist.
Syn.: Betroffene, ↑ Teilnehmerin.
Zus.: Unfallbeteiligte.
* * *
Be|tei|lig|te , die/eine Beteiligte; der/einer Beteiligten, die Beteiligten/zwei Beteiligte:
weibliche Person, die an etw. beteiligt ist; Mitwirkende; Betroffene.
* * *
Beteiligte,
Personen, die in einem Gerichts- oder förmlichen Verwaltungsverfahren eine bestimmte Funktion ausüben und berechtigt sind, Anträge zu stellen. Keine Beteiligten i. e. S. sind die verfahrensentscheidenden Funktionsträger, z. B. die Richter. Im Verwaltungsprozess sind Kläger, Beklagte, Beigeladene und unter Umständen der Oberbundesanwalt oder der Vertreter des öffentlichen Interesses Beteiligte (§ 63 Verwaltungsgerichtsordnung, Ähnliches gilt auch für die Sozialgerichtsbarkeit). Im steuerlichen Verfahren sind Beteiligte Antragsteller und -gegner, die Adressaten des Verwaltungsaktes (z. B. eines Steuerbescheides) und diejenigen, die mit den Finanzbehörden in Verhandlungen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag stehen (beziehungsweise die einen derartigen Vertrag abgeschlossen haben). In der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird unterschieden zwischen materiell Beteiligten, d. h. denjenigen Personen, deren Rechtsstellung durch die Entscheidung des Gerichts unmittelbar betroffen werden kann (z. B. Eltern und Kind in einem Verfahren des Personensorgerechts), und formell Beteiligten, d. h. Personen, die vom Gericht zum Verfahren als Beteiligte zugezogen werden oder von sich aus in einem Verfahren auftreten. Mit dem Begriff Beteiligte verwandt ist der weitere des Verfahrensbeteiligten.
* * *
Be|tei|lig|te, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: jmd., der an etw. beteiligt ist; Mitwirkende; Betroffene: eine für alle -n befriedigende Lösung; den Kalten Krieg ..., dessen Spielregeln mittlerweile alle -n gelernt haben (Dönhoff, Ära 206).
Universal-Lexikon. 2012.