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bürgerlich
bür|ger|lich ['bʏrgɐlɪç] <Adj.>:
1. den Staatsbürger betreffend, ihm zustehend:
die bürgerlichen Rechte und Pflichten.
2.
a) zum Stand der Bürger gehörig:
aus bürgerlichem Hause stammen; seine Herkunft ist bürgerlich.
Syn.: bourgeois (veraltet).
b) dem Bürgertum entsprechend, wie ein Bürger:
ein bürgerliches Leben führen; bürgerlich leben.
Syn.: etabliert, konservativ.

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bụ̈r|ger|lich 〈Adj.〉
1. das Bürgertum betreffend, ihm zugehörig
2. zivil, nicht militärisch
3. nach hergebrachter Art, nicht überfeinert (Küche)
4. 〈abwertend〉 spießbürgerlich
● \bürgerliche Ehrenrechte Rechte: 1. aus u. bei öffentl. Wahlen, 2. zur Innehabung öffentl. Ämter, Würden, Titel, Orden u. Ehrenzeichen, 3. zur Tätigkeit als Vormund, Pfleger, Beistand od. Mitglied eines Familienrats; Bürgerliches Gesetzbuch 〈Abk.: BGBeinheitl. dt. Gesetzbuch zur Regelung des bürgerl. Rechts; \bürgerliches Recht das allgemeine, jeden Bürger betreffende Privatrecht; Sy Zivilrecht

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bụ̈r|ger|lich <Adj.>:
1. die Staatsbürger[innen] betreffend; den Staatsbürger[inne]n zustehend:
das -e Recht (Zivilrecht);
die -e (vor dem Standesbeamten geschlossene) Ehe;
das Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetzbuch des bürgerlichen Rechts) (Abk.: BGB).
2.
a) dem Bürgertum angehörend, zugehörig, entsprechend:
sie stammt aus -er Familie;
die -e (einfache, nicht verfeinerte Gerichte bietende) Küche;
er führt ein -es Leben (ein Leben nach den Konventionen des Bürgertums);
b) (abwertend) spießerhaft, engherzig:
er ist zu b. für sie.

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bürgerlich,
 
1) allgemein: 1) den Staatsbürger betreffend, ihm zustehend; 2) dem Bürgertum angehörend, entsprechend.
 
 2) im marxistischen Sprachgebrauch abwertend für alle Merkmale der Bourgeoisie, der das Bestreben vorgeworfen wird, die bestehende Klassengesellschaft des Kapitalismus erhalten und die Emanzipation der Arbeiterklasse verhindern zu wollen.

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bụ̈r|ger|lich <Adj.>: 1. den Staatsbürger betreffend; dem Staatsbürger zustehend: jmdm. die -en Ehrenrechte aberkennen; das -e Recht (Zivilrecht); die -e (vor dem Standesbeamten geschlossene) Ehe; das Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetzbuch des bürgerlichen Rechts; Abk.: BGB). 2. a) dem Bürgertum angehörend, zugehörig, entsprechend: ein -er Beruf; sie stammt aus -er Familie; eine -e Partei; -es Denken bekannte sich zu dem Prinzip, dass individuelle Leistung sozialen Rang verleihe; die -e (einfache, nicht verfeinerte Gerichte bietende) Küche; er führt ein -es Leben (ein Leben nach den Konventionen des Bürgertums); das -e (in Kreisen des Bürgertums spielende) Trauerspiel; wir essen gut b.; sie haben schon immer b. (eine bürgerliche Partei) gewählt; b) (abwertend) spießerhaft, engherzig: -e Vorurteile haben; er ist zu b. für sie.

Universal-Lexikon. 2012.