Gesellschaftsschicht, Stand der Bürger:
er gehört zum Bürgertum.
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Bụ̈r|ger|tum 〈n.; -s; unz.〉 Gesamtheit aller Bürger (2, 3)
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Bụ̈r|ger|tum, das; -s [für frz. bourgeoisie]:
das aufstrebende B.;
das liberale B. des 19. Jahrhunderts.
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Bürgertum,
Gesellschaftsschicht, die heute von anderen sozialen Schichten nur schwer abzugrenzen ist; brachte die bürgerliche Gesellschaft hervor und prägte besonders die soziale Ordnung der europäischen Staaten im 19. Jahrhundert (»bürgerliches Zeitalter«).
Bereits in der Antike und im Mittelalter war das Bürgertum als eine in sich differenzierte soziale Gruppe die führende politische Kraft der städtischen Gesellschaft. In der ständisch gegliederten Gesellschaft seit dem ausgehenden Mittelalter und der beginnenden Neuzeit war das Bürgertum gesellschaftlich klar vom Adel und Klerus sowie von den Bauern zu unterscheiden. Von der Zeit des Absolutismus an gewannen die Prinzipien der bürgerlichen Welt- und Lebensauffassung allgemeine Resonanz und entwickelten sich zur Grundlage der Gesellschafts- und Staatsordnung.
Schon im 19. Jahrhundert umfasste das Bürgertum höchst unterschiedlich soziale Gruppen: das Großbürgertum (Kaufleute, Industrielle, Bankiers), die Intelligenz (v. a. Inhaber akademischer Berufe und Künstler) und das Kleinbürgertum (Handwerker, Kleingewerbetreibende). Die ursprünglichen Kriterien der Zuordnung zu einer Gesellschaftsschicht sind heute nicht mehr entscheidend: Von Einkommen, Besitz, Beruf und Bildung her umfasst das Bürgertum heute noch mehr als früher ein breites Spektrum mit sozialen Ungleichheiten. Aus der Perspektive der »sozialen Schichtung« einer Gesellschaft umfasst heute die »Mittelschicht« einen großen Teil des Bürgertums.
Grundlage der Entstehung des Bürgertums ist die Stadt als Wohn- und Arbeitsort von Händlern, Handwerkern und Beamten. Die Bewohner erkämpften sich rechtliche Selbstständigkeit gegenüber den Territorial- und Stadtherren, entwickelten eine besondere Lebensform und Kultur sowie ein gemeinsames Bewusstsein, ein Zusammengehörigkeitsgefühl als Stadtbürger. Da den Städten der großen Kulturen Asiens und des Alten Orients dies fehlte, ist das Bürgertum eine spezifische Erscheinung der antiken und europäischen Welt. Als soziale Gruppe bildete es sich in der antiken griechischen Stadt aus. Im Römischen Reich wurde allmählich die Stadt- zur Reichsbürgerschaft ausgedehnt.
In Anbetracht der feudalen Gesellschaftsstruktur des Mittelalters nahm das Bürgertum im Mittelalter eine gesonderte Entwicklung. Das Wort »burgus« bezeichnete im frühmittelalterlichen Sinn eine nichtbäuerliche Siedlung mit Markt neben einer Befestigungsanlage. Kern dieser Siedlungen waren Genossenschaften der Kaufleute; mit der Ansiedlung von Handwerkern entstand der Typ der »abendländischen Gewerbebürgerstadt«. Vom 11. bis zum Ende des 13. Jahrhunderts erkämpften sich die Stadtbewohner, die im Schwurverband (lateinisch coniuratio) vereint waren, die kommunale Selbstverwaltung (Stadt). Nach dem Dreißigjährigen Krieg verlor das Bürgertum in Deutschland außerhalb der Reichsstädte vielfach seine Selbstverwaltung.
Der Absolutismus stützte sich jedoch v. a. auf das Bürgertum als Gegengewicht zu den feudalen Schichten und förderte im Rahmen der merkantilistischen Wirtschaftspolitik die bürgerliche Wirtschaft, zumal der Adel kein Gewerbe betreiben durfte. Auch die Beamten in Verwaltung und Rechtspflege waren zumeist Bürgerliche. In den geistigen Bewegungen des 18. Jahrhunderts (v. a. in der Aufklärung und im Liberalismus) zeigte sich das wachsende Selbstbewusstsein des Bürgertums In der Literatur z. B. entstand das bürgerliche Trauerspiel.
Der Widerspruch zwischen wachsender wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung einerseits und politischer Ohnmacht andererseits, hier v. a. in Frankreich (dritter Stand), führte 1789 zur Französischen Revolution. Sie - wie die Anerkennung der allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte in der Unabhängigkeitserklärung der USA - markiert den Beginn des »bürgerlichen Zeitalters«, den Übergang vom Feudalismus zum Kapitalismus, von der Agrargesellschaft zur Industriegesellschaft (industrielle Revolution).
Im Gegensatz zur fest gefügten ständischen Gesellschaftsordnung sah sich das Bürgertum als »persönlichen Stand«, dessen soziale Position nicht durch geburtliche Vorrechte (wie beim Adel) oder durch berufsständische Einordnung (wie beim Handwerker), sondern durch die eigene Leistung bestimmt ist. Hinzu kam noch eine zweite, für das bürgerliche Selbstbewusstsein bedeutsame Entwicklung: Die absolutistische Staatstheorie (z. B. bei J. Bodin) unterschied zwischen »Stadtbürger« (oder »Wirtschaftsbürger«; französisch »bourgeois«) und »Staatsbürger« (französisch »citoyen«). Seit der Französischen Revolution von 1789 wurde die Bezeichnung »citoyen« (im Sinne von »Bürger«) allen freien, in ihrem Miteinander gleichen Menschen zuerkannt; der »citoyen« war der neue Souverän.
Die Anrede »Bürger« war bis weit in das 19. Jahrhundert hinein in allen revolutionär oder republikanisch orientierten Gruppierungen eine Ehrenbezeichnung. Der Stadt- oder Wirtschaftsbürger wurde als »bourgeois« Träger der industriekapitalistischen Entwicklung (Bourgeoisie).
Das Bürgertum sah sich angesichts der Revolutionen von 1848 nicht nur in revolutionärer Gegenposition zur spätfeudalen Machtelite, sondern auch in Abwehrhaltung gegen das sich aus absinkendem Kleinbürgertum (Handwerksgesellen) und Manufakturarbeitern bildende Proletariat. Die vom Bürgertum vertretenen Forderungen nach nationaler Einheit und Freiheit, nach Anerkennung der Volkssouveränität statt Gottesgnadentum als Legitimationsgrundlage politischer Herrschaft war - nach heutigen Maßstäben - nur bedingt demokratisch: Für den Individualismus des liberalen Bürgertums war eine Beteiligung der Volksmassen an der politischen Mitbestimmung weitgehend unvorstellbar; Mitsprache sollte an Besitz und Bildung gebunden sein. Die politischen Ideen des sich herausbildenden vierten Standes, des Proletariats (Sozialismus, Marxismus), schürten die Angst des um seinen Einfluss und v. a. um seinen Besitz fürchtenden Bürgertum vor der Arbeiterbewegung. Abgesehen von einzelnen Ausnahmen, nahm das Bürgertum die soziale Frage zugunsten verfassungspolitischer Fragen nur bedingt wahr. In der verspäteten und unvollendeten Revolution 1848/49 in Deutschland zeigte sich exemplarisch »Größe und Versagen des deutschen Bürgertums« (W. Mommsen). Sicherung von Eigentum und Ordnung, Schaffung von nationaler Einheit unter Verzicht auf politische Freiheit waren nun Hauptziele des liberalen und konservativen deutschen Bürgertums.
Die Integration des vierten Standes in die bestehende und sich dynamisch entwickelnde Industriegesellschaft verlief anders, als revolutionär oder konservativ ausgerichtete Theoretiker vorausgesagt hatten. Besonders für die Entwicklung in Deutschland war entscheidend, dass sich nach der gescheiterten Revolution von 1848/1849 eine bürgerlich-konservative Lebensweise und Alltagskultur durchsetzte, die auch in der wachsenden Arbeiterschaft im Zuge ihrer zunehmenden Besserstellung übernommen wurde. In der seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts sich herausbildenden völlig neuen Sozialschicht der Angestellten zeichnete sich eine Auffassung ab, die seitdem für die Entwicklung des Bürgertums charakteristisch wurde; auch bei Wegfall der beruflichen Selbstständigkeit und ökonomische Unabhängigkeit werden die bürgerlichen Wertmaßstäbe beibehalten und von immer breiteren Schichten übernommen: die Kultivierung der häuslich-familiären Sphäre; das Ethos absoluter Pflichterfüllung, verbunden mit einer Disziplinierung und Rationalisierung der Arbeits- und Berufswelt sowie einer Leistungs- und Erfolgsorientierung der beruflichen und öffentlichen Tätigkeiten; Ideale der Persönlichkeitsbildung, die aber mehr und mehr durch beruflich wichtige »Bildungspatente« (M. Weber) ergänzt wurden. Zu den Idealen bürgerlichen Lebens gehör(t)en weiterhin eine auf Eigentum basierende unabhängige Lebensführung und Alterssicherung, das Bestreben, die eigene Position zu verbessern und den Kindern eine Leistungs- und Aufstiegsorientierung zu vermitteln.
Zentral für die Entwicklung der Lebensweise des Bürgertums und die Struktur der bürgerlichen Gesellschaft wurde die bürgerliche Familie und die Kultivierung ihrer Privatsphäre; Arbeit und Beruf wurden dabei oft ausgegrenzt, begünstigt durch die Trennung von Wohn- und Arbeitsplatz. Die Begrenzung der Frau auf den familiär-häuslichen Bereich wurde im Verlauf ihrer sozialen Emanzipation zunehmend als Familienideal übernommen. Diese Entwicklung stieß schon früh auf starke Kritik, mit unterschiedlichem Akzent bei der bürgerlichen und sozialistischen Frauenbewegung.
Zwar ist das Bürgertum als relativ homogene Sozialgruppe v. a. in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts in Auflösung begriffen, aber fast alle Schichten haben die bürgerliche Lebens- und Weltauffassung seit dem Ende des 19. Jahrhunderts übernommen. Auch die politischen, kulturellen und sozialen Bewegungen, die sich bewusst gegen die bürgerliche Gesellschaft und ihre Maßstäbe wenden (z. B. Alternativkultur), stehen in der Tradition des emanzipatorisch-revolutionären Bürgertums.
W. H. Riehl: Die bürgerl. Gesellschaft (1851, Neuausg. 1976);
W. Sombart: Der Bourgeois (7.-9. Tsd. 1923);
B. Groethuysen: Die Entstehung der bürgerl. Welt- u. Lebensanschauung in Frankreich, 2 Bde. (1927-30, Nachdr. 1978);
W. Mommsen: Größe u. Versagen des dt. B. (21964);
F. Rörig: Die europ. Stadt u. die Kultur des B. im MA. (41964);
M. Riedel: Bürger, Staatsbürger, B., in: Geschichtl. Grundbegriffe, hg. v. O. Brunner u. a., Bd. 1 (1972);
Altständ. B., hg. v. H. Stoob, 3 Bde. (1978-89);
Arbeiter u. Bürger im 19. Jh., hg. v. J. Kocka (1986);
Bürger u. Bürgerlichkeit im 19. Jh., hg. v. J. Kocka (1987);
M. Weber: Die prot. Ethik, 2 Bde. (Neuausg. 5-81987-91);
Arno J. Mayer: Adelsmacht u. B. (a. d. Engl., Neuausg. 1988);
L. Kofler: Zur Gesch. der bürgerl. Gesellschaft, 2 Bde. (Neuausg. 1992);
H. Rosenbaum: Formen der Familie (61993);
D. Sternberger: »Ich wünschte ein Bürger zu sein«. Neun Versuche über den Staat (Neuausg. 1995).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Bürgertum: Elite zwischen Adel und Proletariat
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Universal-Lexikon. 2012.