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Kaserne
Ka|ser|ne [ka'zɛrnə], die; -, -n:
Gebäude, das als Unterkunft von Truppen dient:
eine Kaserne bewachen; in die Kaserne einrücken.

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Ka|sẹr|ne 〈f. 19; Mil.〉 Gebäude(komplex) zum dauernden Unterbringen von Truppen [<frz. caserne „Kaserne“, urspr. „kleiner Raum auf Festungsanlagen für die zur Nachtwache abgestellten Soldaten“ <vulgärlat. quaderna (für quaterna) „je vier“; zu lat. quattuor „vier“]

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Ka|sẹr|ne , die; -, -n [frz. caserne < provenz. cazerna = Wachhaus für vier Soldaten, zu lat. quaterni = je vier, zu: quattuor = vier]:
Gebäude, Gebäudekomplex für die dauernde Unterkunft von Truppen.

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Kasẹrne
 
[französisch, von provenzalisch cazerna »Wachhaus für vier Soldaten«, zu lateinisch quaterni »je vier«] die, -/-n, Gebäudekomplex für die ständige Unterbringung von Truppen einschließlich deren Bewaffnung und Ausrüstung.
 
Bereits im Altertum und im Mittelalter gab es besondere feste Unterkünfte für ständig in Dienst gehaltene Bewaffnete (so z. B. für die römischen Prätorianer); die eigentliche Geschichte des Kasernenbaus beginnt jedoch erst mit dem Aufkommen stehender Heere in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, zunächst in Frankreich. Die erste Kaserne der preußischen Armee entstand 1738 in Berlin. Bis weit ins 19. Jahrhundert hinein bestanden Kasernen i. d. R. aus einem einzigen vielstöckigen Gebäude, in dem jeweils ein Truppenteil bis zur Stärke eines Regiments komplett untergebracht war. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts setzte sich allmählich, zuerst in Großbritannien, später auch in Deutschland, die aufgelockerte, dezentralisierte Kasernenbauweise durch, wie sie heute allgemein üblich ist.
 

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Ka|sẹr|ne, die; -, -n [frz. caserne < provenz. cazerna = Wachhaus für vier Soldaten, zu lat. quaterni = je vier, zu: quattuor = vier]: Gebäude, Gebäudekomplex für die dauernde Unterkunft von Truppen: dann erhielt er (= der Einjährige) die Erlaubnis, außerhalb der K. in einem eigenen Zimmer zu wohnen (Niekisch, Leben 22).

Universal-Lexikon. 2012.