1. (veraltend) Vorlesung an einer Hochschule:
ein Kolleg belegen, besuchen; ein Kolleg über etwas halten.
2. Einrichtung, über die im Rahmen des zweiten Bildungsweges die Hochschulreife erworben werden kann:
ein Kolleg besuchen.
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Kol|leg 〈n. 15〉
1. 〈veraltet〉 = Vorlesung
2. Gebäude, in dem sie gehalten wird
3. kath. Studienanstalt (Jesuiten\Kolleg)
● ein \Kolleg belegen; ein \Kolleg besuchen, hören; ein \Kolleg halten, lesen; dreistündiges \Kolleg; ins \Kolleg gehen; ein \Kolleg über Goethes „Faust“ [<lat. collegium „Verein od. Zusammenkunft von Berufsgenossen“]
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1. (veraltend) akademische Vorlesung:
ein vierstündiges (vier Wochenstunden umfassendes) germanistisches K.;
ein K. belegen, besuchen, hören;
ein K. über etw. halten.
2. Einrichtung, über die im Rahmen des zweiten Bildungsweges die Hochschulreife erworben werden kann.
3. kirchliche Studienanstalt für katholische Theologen; Gymnasium bes. der Jesuiten [mit Internat].
4. <Pl. -s> (österr.) Lehrgang, Kurzstudium nach der Reifeprüfung.
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Kolleg
[lateinisch collegium »(Amts)genossenschaft«] das, -s/-s, selten ...gi |en,
1) eine Gesamtvorlesung oder Vorlesungsstunde an Hochschulen.
2) im Mittelalter die Häuser, in denen Professoren und Studenten zusammenlebten und studierten, zum Teil heute noch im englischen University-College erhalten.
3) in der katholischen Kirche Ordenshäuser (z. B. Jesuitenkolleg), die zugleich auch Ausbildungs- und Erziehungsstätten für den Ordensnachwuchs, für Priester, zum Teil auch für Laien sind.
4) Institut zur Erlangung der Hochschulreife, Einrichtung des zweiten Bildungswegs, die zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur) führt. Die Kollegiaten müssen Realschulabschluss und eine berufliche Vorbildung (an Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen oder in einem Ausbildungsberuf) oder eine mindestens dreijährige qualifizierte Berufstätigkeit nachweisen, sich einer Eignungsprüfung unterziehen oder einen halbjährigen Vorkurs erfolgreich besuchen. Im Unterschied zum Abendgymnasium (Abendschulen) darf keine Berufstätigkeit ausgeübt werden. Der Vollzeitunterricht umfasst drei bis vier Jahre, nach dem ersten Jahr erfolgt er entsprechend der gymnasialen Oberstufe im Kurssystem.
5) oft in Hochschulen integrierte Einrichtung für ausländische Studienbewerber, Studienkolleg.
6) berufliche Bildungseinrichtung für Absolventen mit mittlerem Bildungsabschluss (Sekundarabschluss I, Realschule), Berufskolleg.
7) die Kollegschule.
8) in Österreich Form der berufsbildenden höheren Schule in verschiedenen Fachrichtungen für Absolventen allgemein bildender höherer Schulen oder höherer Lehranstalten anderer Fachrichtung; das Kolleg schließt in der Regel nach vier bis fünf Semestern (Berufstätige: sechs Semester) mit einer zweiten Reifeprüfung ab.
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Kol|leg, das; -s, -s, selten: -ien [lat. collegium = (Amts)genossenschaft]: 1. (veraltend) akademische Vorlesung: ein vierstündiges (vier Wochenstunden umfassendes) germanistisches K.; ein K. belegen, besuchen; ein K. über etw. halten; niemand, der nach Allgemeinbildung strebte, unterließ es, wenigstens eines dieser berühmten -ien zu hören (Geissler, Nacht 5). 2. Einrichtung, über die im Rahmen des zweiten Bildungsweges die Hochschulreife erworben werden kann: Für diese -s gibt es keine festen Lehrpläne. Sie werden vielmehr von dem jeweiligen Leiter des Hauses selbst festgelegt (DM 45, 1965, 9). 3. kirchliche Studienanstalt für katholische Theologen; Gymnasium bes. der Jesuiten [mit Internat]. 4. (veraltet) ↑Kollegium.
Universal-Lexikon. 2012.