wie eine Kappe den Kopf bedeckende künstliche Frisur aus echten oder synthetischen Haaren (z. B. als Ersatz für fehlende Haare):
eine Perücke tragen.
Zus.: Kurzhaarperücke, Langhaarperücke, Lockenperücke.
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Pe|rụ̈|cke 〈f. 19〉
1. = Haarersatz
2. künstl. Haartracht zum Aufsetzen aufs Haar (zum Verkleiden od. als zweite Frisur)
3. 〈Jägerspr.〉 durch Verletzung hervorgerufene, krankhafte Wucherung am Gehörn, seltener am Geweih
[<frz. peruque „Haaraufsatz“; zu provenzal. perucat „mit schöner Frisur versehen“, eigtl. „wie ein Papagei“; zu provenzal. *perruca „Sittich“]
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Pe|rụ̈|cke, die; -, -n [frz. perruque, urspr. = Haarschopf, H. u.]:
1. [unechtes] Haar, das wie eine Kappe als Ersatz für fehlendes Haar, zu ↑ Kostümen (2, 3), aus modischen o. Ä. Gründen getragen wird.
2. (Jägerspr.) krankhafte Wucherung am Gehörn od. Geweih.
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Perụ̈cke
[französisch péruque, ursprünglich »Haarschopf«], künstliche Haartracht aus Menschen- oder Tierhaaren, aus pflanzlichen oder synthetischen Fasern, getragen als Ersatz für fehlendes Kopfhaar, Mode- oder Amtstracht.
Modisch und ein Zeichen der Würde waren Perücke aus langen, gedrehten Lockensträhnen bei Ägyptern, Hethitern, Assyrern, Babyloniern. Bei den Römerinnen der Kaiserzeit erfreute sich besonders importiertes Haar von blonden Germaninnen für Perücken wie für ihre über Stirn und Schläfen hochgetürmte Lockenfrisur großer Beliebtheit. Mittelalter und Renaissance kannten die Perücke nur als Haarersatz. Unter Ludwig XIII. kam die Perücke in Frankreich allgemein in Gebrauch; diese Mode erreichte ihren Höhepunkt unter Ludwig XIV., der die Allongeperücke oder Staatsperücke als Bestandteil der höfischen Kleidung einführte. Neben menschlichem Haar wurde dazu Ross- und Ziegenhaar, Hanf oder Flachs auf eine Haube gearbeitet; die lockige Haarmasse fiel auf Schultern und Rücken herab und türmte sich zuseiten eines Mittelscheitels auf. Bevorzugte Haarfarben waren Blond oder Braun, die gepuderte weiße Perücke kam erst im 18. Jahrhundert in Mode. Im 1. Viertel des 18. Jahrhunderts wurde aus der verkürzten Allongeperücke die Knotenperücke, bei der man die hintere und seitliche Haarfülle zu zwei Knoten knüpfte. Sie schrumpfte weiter zur flachen, an den Seiten und am Hinterkopf einen mehrreihigen Lockenkranz bildenden Stutzperücke, die als Amtstracht (Geistliche, Ratsherren, Richter) und von Gelehrten bis ins späte 18. Jahrhundert getragen wurde. Eine Stutzperücke mit kleinem Zopf ist der Muffer, mit kleiner Tonsur die Abbéperücke Im 1. Viertel des 18. Jahrhunderts kam in Frankreich die Beutelperücke auf, bei der ein Haarbeutel (Crapaud) die Hinterhaupthaare zusammenfasste, in Deutschland nach der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts die Zopfperücke, in Anlehnung an den natürlichen Zopf beim preußischen Heer seit Friedrich Wilhelm I. Allmählich trat die Perücke hinter dem eigenen gepuderten Haar zurück und kam nach der Französischen Revolution (1789) aus der Mode. In Großbritannien und in ehemaligen britischen Kolonialgebieten ist sie noch heute als Amtstracht üblich (Richter, Lord Mayor). Bei den weiblichen Haarmoden überwogen Teilperücken, künstliche Haarteile (Toupet), falsche Zöpfe, Locken und Haarknoten, die als Teile kunstvoller Frisuren verwendet wurden. Um 1920 waren für den Abend weiße Bubikopfperücken modern. In den 60er-Jahren kamen Perücken aus Echt- oder Kunsthaar für den Tag als »Zweitfrisur« in Mode.
P. Gussmann: Atlas für Perückenmacher, 3 Bde. (5-61920-26);
M. Jedding-Gesterling u. G. Brutscher: Die Frisur: Eine Kulturgesch. der Haarmode von der Antike bis zur Gegenwart (1988).
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Pe|rụ̈|cke, die; -, -n [frz. perruque, urspr. = Haarschopf, H. u.]: 1. [unechtes] Haar, das wie eine Kappe als Ersatz für fehlendes Haar, zu Kostümen (2, 3), aus modischen o. ä. Gründen getragen wird: eine frisierte, gepuderte, modische, natürlich wirkende P.; eine blonde, grüne P. tragen. 2. (Jägerspr.) krankhafte Wucherung am Gehörn od. Geweih.
Universal-Lexikon. 2012.