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Stör|fall 〈m. 1u〉 schwere Funktionsstörung in einer großen Industrieanlage, bes. in einem Atomkraftwerk ● im Kühlsystem des Reaktors ereignete sich ein \Störfall
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Stör|fall: in der Chemie Bez. für eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes dadurch, dass bestimmte, in Listen erfasste Stoffe frei werden, in Brand geraten oder explodieren, ggf. Leben u. Gesundheit nicht nur von Bedienungspersonal gefährden u. Sachen von hohem Wert, insbes. Gewässer, Böden, Tier- oder Pflanzenbestände schädigen.
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Stör|fall, der:
Störung in einem Atomkraftwerk.
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Störfall,
bei einer technischen Anlage ein vom bestimmungsgemäßen Betrieb abweichendes Verhalten. In der Kerntechnik Bezeichnung für einen Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage aus Sicherheitsgründen nicht fortgeführt werden darf, für dessen sicherheitstechnische Beherrschung die Anlage jedoch ausgelegt ist und vorsorgliche Schutzvorkehrungen getroffen sind (Auslegungsstörfall, Kernkraftwerk, Sicherheit). Im Gegensatz hierzu ist ein Unfall ein auslegungsüberschreitender Ereignisablauf. Eine von der Internationalen Atomenergie-Organisation und der OECD erstellte achtstufige Skala (Stufen 0-7) für Stör- und Unfälle in Kernkraftwerken (INES, Abkürzung für englisch international nuclear event scale) soll die Meldung besonderer Vorkommnisse weltweit standardisieren und eine schnelle Verständigung zwischen Betreibern, Behörden und Öffentlichkeit gewährleisten. Die Unfälle von Three Mile Island (USA) 1979 und Tschernobyl (Ukraine) 1986 sind dabei der Stufe 5 beziehungsweise 7 zuzuordnen.
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Stör|fall, der: Störung in einem Atomkraftwerk: Ein S. mit erheblichen Auswirkungen auf die Umgebung ist bei den Kernkraftwerken in der Bundesrepublik auszuschließen (Welt 30. 4. 86, 3); Darüber gerät der wesentlich schwerer wiegende S. im Atomkraftwerk Biblis A vom 16./17. Dezember 1987 fast in Vergessenheit (Zeit 17. 6. 98, 54).
Universal-Lexikon. 2012.