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Un|fall ['ʊnfal], der; -[e]s, Unfälle ['ʊnfɛlə]:Ereignis, bei dem jmd. verletzt oder getötet wird oder materieller Schaden entsteht:
ein schwerer, tödlicher Unfall; in der Fabrik wurden Maßnahmen ergriffen, um Unfälle zu verhüten.
Zus.: Arbeitsunfall, Autounfall, Betriebsunfall, Reaktorunfall, Sportunfall, Verkehrsunfall.
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Ụn|fall 〈m. 1u〉 Missgeschick od. Unglück, das meistens Sach- od. körperl. Schaden zur Folge hat (Arbeits\Unfall, Auto\Unfall, Verkehrs\Unfall) ● einen \Unfall erleiden, haben; leichter, schwerer, tödlicher \Unfall; gegen \Unfall versichert sein [<mhd. unval, ungeval „Missgeschick“, eigtl. „übler Fall“; zu nddt., niederrhein., ndrl. geval „(zufälliges) Glück“; → Fall 1]
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den normalen Ablauf von etw. plötzlich unterbrechender Vorfall, ungewolltes Ereignis, bei dem Menschen verletzt od. getötet werden od. Sachschaden entsteht:
ein schwerer, leichter, entsetzlicher, tragischer, selbst verschuldeter, bedauerlicher, kleiner U.;
einen tödlichen U. erleiden (bei einem Unfall ums Leben kommen);
ein U. mit Blechschaden, mit tödlichem Ausgang;
ein U. im Betrieb, im Straßenverkehr, mit dem Auto;
der U. ist glimpflich verlaufen, forderte drei Menschenleben;
auf den vereisten Straßen ereigneten sich mehrere Unfälle;
einen U. haben, erleiden, verursachen, bauen, herbeiführen;
einen U. melden;
den U. aufnehmen;
Unfälle verhüten;
Opfer eines -s werden;
bei einem U., durch einen U. ums Leben kommen;
in einen U. verwickelt werden.
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Unfall,
unvorhergesehenes, plötzliches, von außen einwirkendes, örtlich und zeitlich begrenztes Ereignis, durch das eine körperliche und/oder psychische Verletzung (Trauma), gegebenenfalls mit Todesfolge, hervorgerufen wird. Die Ursache von Sachschäden wird als Schadensereignis bezeichnet. Mit dem U. beschäftigen sich die U.- und Sicherheitsforschung, die u. a. in Beschreiben und Erklären von U. (englisch accident research) und Vorhersagen von Unfällen und Beheben von U.-Ursachen (englisch accident prevention research) gegliedert werden. Zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge von U. dienen interdisziplinäre Untersuchungen, in denen technische, medizinische, soziologische, ökonomische und psychologische Aspekte berücksichtigt werden.
Häufigste U.-Ursachen sind menschliches Versagen bei der Bedienung von technischen Einrichtungen und Verkehrsmitteln oder menschlichem Fehlverhalten; hierbei können physische (z. B. körperliche Mängel wie Sehschwäche, Drogeneinwirkung), psychische (Risikobereitschaft, Stress, emotionale Einflüsse, Fahrlässigkeit) und soziale Momente (Arbeitsklima) eine Rolle spielen. Eine weitere Ursache stellen technische Mängel dar. Neuere psychologische Ansätze sehen den U. nicht monokausal, sondern als Höhepunkt in einer Abfolge von Ereignissen, die in einer logischen Folge stehen (U.-Kette). Die Annahme einer durch bestimmte Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensweisen zum U. neigenden Persönlichkeit konnte nicht aufrechterhalten werden. In systemischer Betrachtung stellt besonders der Arbeits-U. ein Systemversagen dar (Sicherheitswissenschaft). Der Ermittlung der U.-Ursachen dienen Gefahranalysen und die Aufstellung von Risikoindikatoren (Risiko); ihre Ergebnisse sind eine wichtige Voraussetzung für die Aufstellung von Maßnahmen zur Unfallverhütung.
U. ereignen sich in den Hauptbereichen Straßenverkehr (Verkehrssicherheit), Haushalt, Sport und Freizeit und im Beruf (Arbeitsunfall). Im Kindes- und Jugendalter ist der U. die häufigste Todesursache. 1996 betrug die Zahl der U.-Verletzten in Deutschland 8,94 Mio., die der U.-Toten 23 549; die meisten tödlichen U. (auch 52 % der tödlichen Arbeits- und Wege-U. und die tödlichen Schulweg-U.) ereigneten sich im Verkehr, die meisten Verletzungen traten im häuslichen Bereich auf, rd. 41 % der Schulweg-U. mit Verletzungsfolge im Verkehr.
Der Versorgung von U.-Opfern dienen die Einrichtungen des Rettungswesens; die Behandlung fällt in den Bereich der Unfallchirurgie. Die Kosten für die Versorgung trägt gegebenenfalls die Krankenversicherung, bei Arbeitsunfällen die gesetzliche Unfallversicherung. Entschädigung leisten gesetzliche und private U.-Versicherung, gegebenenfalls besteht Haftpflichtanspruch gegen Dritte.
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Ụn|fall, der; -[e]s, Unfälle [spätmhd. unval = Unglück, Missgeschick, zu 1↑Fall]: 1. den normalen Ablauf von etw. plötzlich unterbrechender Vorfall, ungewolltes Ereignis, bei dem Menschen verletzt od. getötet werden od. Sachschaden entsteht: ein schwerer, leichter, entsetzlicher, tragischer, selbstverschuldeter, bedauerlicher, kleiner U.; einen tödlichen U. erleiden (bei einem Unfall ums Leben kommen); ein U. mit Blechschaden, mit tödlichem Ausgang; ein U. im Betrieb, im Straßenverkehr, mit dem Auto; der U. ist glimpflich verlaufen, forderte drei Menschenleben; auf den vereisten Straßen ereigneten sich mehrere Unfälle; einen U. haben, erleiden, verursachen, bauen, herbeiführen; einen U. melden; den U. aufnehmen; Unfälle verhüten; Durch die Ampel sollen Unfälle vermieden werden (Welt 14. 9. 65, 10); Opfer eines -s werden; bei einem U., durch einen U. ums Leben kommen; Bei Tod durch U. oder Berufskrankheit werden Hinterbliebenenrenten gezahlt (Fraenkel, Staat 316); in einen U. verwickelt werden. ∙ 2. Unglück, Missgeschick: Ich weiß, das ganze Land nimmt teil an meinem U. (Goethe, Götz I); Zu dieser leidigen Geschichte ... kam noch ein anderer U., der machte, dass meines Bleibens daheim nicht länger sein konnte (C. F. Meyer, Amulett 12).
Universal-Lexikon. 2012.