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zurücknehmen
annullieren; zurückrufen; abbestellen; widerrufen; zurückziehen; (sich) bremsen; den Schwanz einziehen (umgangssprachlich); feige sein; mauern (umgangssprachlich); sich nicht trauen

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zu|rück|neh|men [ts̮u'rʏkne:mən], nimmt zurück, nahm zurück, zurückgenommen:
1. <tr., hat>
a) (etwas, was man einem anderen gegeben hat) wieder an sich nehmen:
sie wollte das Geld, das sie uns geliehen hatte, nicht zurücknehmen.
b) (etwas, was man verkauft hat) wieder annehmen und das beim Verkauf erhaltene Geld zurückgeben:
diese Ware wird nicht zurückgenommen.
2. <+ sich> Zurückhaltung üben; sich beherrschen, sich zügeln:
wenn es um die Partei geht, nehme ich mich persönlich immer sehr zurück; er kennt sein Temperament und versucht deshalb immer, sich zurückzunehmen.
Syn.: sich mäßigen, sich im Zaum halten, sich zurückhalten, sich zusammennehmen.
3. rückgängig machen, für nichtig erklären:
eine Beleidigung, ein Versprechen zurücknehmen; die Klage konnte nicht mehr zurückgenommen werden; beim Schach darf man einen Zug nicht zurücknehmen.
Syn.: widerrufen.

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zu|rụ̈ck||neh|men 〈V. 187; hat
I 〈V. tr.〉 etwas \zurücknehmen
1. etwas, das zurückgegeben wird, annehmen, wieder in Empfang nehmen
2. nach hinten verlegen (Truppen, Front)
3. nach hinten verlagern (Körperteil)
4. 〈fig.〉 widerrufen, rückgängig machen
● er hat sein Angebot zurückgenommen 〈fig.〉; eine Äußerung, Beschuldigung, Behauptung, Beschwerde, Beleidigung, seinen Verdacht \zurücknehmen 〈fig.〉; er hat die Klage zurückgenommen 〈fig.〉; die Schultern \zurücknehmen; du kannst dein Versprechen nicht mehr \zurücknehmen 〈fig.〉; die Ware kann nicht zurückgenommen werden; ich nehme mein Wort zurück 〈fig.〉; darf ich diesen Zug \zurücknehmen? 〈Brettspiel〉
II 〈V. refl.〉 sich \zurücknehmen sich zurückhalten, sich zügeln

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zu|rụ̈ck|neh|men <st. V.; hat:
1. etw., was ein Käufer zurückgeben (1 b) möchte, wieder annehmen [u. den Kaufpreis zurückerstatten]:
der Händler hat das defekte Gerät anstandslos zurückgenommen.
2.
a) (eine Behauptung, Äußerung) widerrufen:
er wollte die Beleidigung nicht z.;
nimm das sofort zurück!;
b) eine selbst getroffene Anordnung o. Ä. für nichtig erklären, eine bestimmte Maßnahme rückgängig machen:
einen Antrag, eine Klage z. (zurückziehen).
3.
a) (Militär) (Truppen) weiter nach hinten verlegen, zurückziehen:
eine Einheit z.;
b) (Sport) (einen Spieler) zur Verstärkung der Verteidigung nach hinten beordern:
nach dem 2 : 0 nahm die Trainerin die Mittelfeldspielerinnen zurück.
4. (Brettspiele) (einen Zug) rückgängig machen:
darf ich den Zug [noch einmal] z.?
5.
a) (einen Körperteil) nach hinten bewegen:
er nahm den Kopf, die Schultern zurück;
b) wieder in seine vorherige Lage bewegen:
nimm sofort deinen Fuß zurück!
6. auf eine niedrigere Stufe o. Ä. regulieren (1), reduzieren, drosseln:
das Gas, die Lautstärke [etwas, ganz] z.
7. <z. + sich> Zurückhaltung üben, an sich halten, sich bezähmen, zügeln:
die Lehrerin nahm sich bei der darauf folgenden Diskussion zurück.

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zu|rụ̈ck|neh|men <st. V.; hat: 1. etw., was ein Käufer ↑zurückgeben (1 b) möchte, wieder annehmen [u. den Kaufpreis zurückerstatten]: der Händler hat das defekte Gerät anstandslos zurückgenommen; Auf Wunsch finanzieren wir langfristig ... Ihren Altwagen nehmen wir zurück (Saarbr. Zeitung 9. 7. 80, 9). 2. a) (eine Behauptung, Äußerung) widerrufen: er wollte die Beleidigung nicht z.; nimm das sofort zurück!; Ihm wurde bewusst, dass er Buch gesagt hatte, er hätte dieses Wort gern zurückgenommen (Loest, Pistole 247); R ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil (scherzh.; ich nehme es zurück); b) eine selbst getroffene Anordnung o. Ä. für nichtig erklären, eine bestimmte Maßnahme rückgängig machen: Ich hatte mich geirrt, aber ... ich konnte die Entscheidung nicht z. (Kicker 6, 1982, 41); einen Antrag, eine Klage z. (zurückziehen). 3. a) (Milit.) (Truppen) weiter nach hinten verlegen, zurückziehen: eine Einheit z.; Die ganze Front wird in unserem Abschnitt zurückgenommen (Kirst, 08/15, 510); b) (Sport) (einen Spieler) zur Verstärkung der Verteidigung nach hinten beordern: nach dem 2 : 0 nahm der Trainer die Halbstürmer zurück. 4. (Brettspiele) (einen Zug) rückgängig machen: darf ich den Zug [noch einmal] z.? 5. a) (einen Körperteil) nach hinten bewegen: er nahm den Kopf, die Schultern zurück; b) wieder in seine vorherige Lage bewegen: nimm sofort deinen Fuß zurück! 6. auf eine niedrigere Stufe o. Ä. ↑regulieren (1), reduzieren, drosseln: das Gas, die Lautstärke [etwas, ganz] z.; der Filmvorführer ... nahm über die Lichtregelung einen Teil der Saalbeleuchtung zurück (Konsalik, Promenadendeck 185); das Pferd ... kommt, langsam das Tempo zurücknehmend, auf ihn zugetrabt (Frischmuth, Herrin 85); Im vergangenen Jahr hatte die SRN ... die Dividende von 6 auf 4 % z. müssen (NZZ 22. 12. 83, 11); Das Lehren wird zurückgenommen zu Gunsten eines nicht didaktisierten Lernens der Kinder (Lernmethoden 1997, 24). 7. <z. + sich> Zurückhaltung üben, an sich halten, sich bezähmen, zügeln: Ich nehme mich ganz bewusst zurück, schließlich sollen ja die Journalisten die Fragen stellen (Hörzu 45, 1989, 16); Wenn es der Partei dient, dass sich der Parteivorsitzende in dieser Frage zurücknimmt (seine Meinung dazu nicht lautstark vertritt; Spiegel 37, 1993, 22); <häufig im 2. Part.:> Die Frau war herzlich, ohne Arg, von leicht ordinärer Burschikosität ... Herbert Möstling ... war gelassen, zurückgenommen (zurückhaltender, verhaltener; Giordano, Die Bertinis 702).

Universal-Lexikon. 2012.