Be|feu|e|rung 〈f. 20; Mar.〉 das Befeuern
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Be|feu|e|rung, die; -, -en <Pl. selten>:
1. das Befeuern, ↑ Befeuertwerden (1).
2. (Seew., Flugw.)
a) das Befeuern, ↑ Befeuertwerden (3):
die B. einer Küste;
b) Leuchtfeuer, Lichtzeichen zur Navigation:
auf dem Flughafen fielen Teile der B. aus.
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Befeuerung,
1) Luftfahrt: die zur optischen Flugführung und Orientierung bei Start, Landung und beim Rollen am Boden installierten, als Sichthilfen angeordneten Leuchtfeuer. Dabei unterscheidet man zwischen Anflugbefeuerung, Startbahnbefeuerung und Landebahnbefeuerung, Rollbahnbefeuerung, Flughafenleuchtfeuer, Hindernisbefeuerung.
2) Schifffahrt: alle Leuchtfeuer, die der Kennzeichnung von Fahrwassern, Küsten, Hafeneinfahrten, Untiefen u. a. dienen und die Sichtnavigation bei Nacht ermöglichen. (Betonnung)
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Be|feu|e|rung, die; -, -en <Pl. selten>: 1. das Befeuern, Befeuertwerden (1). 2. (Seew., Flugw.) a) das Befeuern, Befeuertwerden (3): die B. einer Küste, einer Landebahn; b) Leuchtfeuer, Lichtzeichen zur Navigation: Zur Flugsicherheit tragen unsere funkelektrischen Führungshilfen und die auf zahlreichen Flughäfen der Erde von uns installierte B. bei (Delius, Siemens-Welt 41).
Universal-Lexikon. 2012.