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Chipkarte
Chip|karte 〈[ tʃı̣p-] f. 19; EDV(fast fälschungssichere) Plastikkarte mit integriertem Schaltkreis u. Mikroprozessor, die u. a. als Bargeldersatz eingesetzt wird, z. B. als Kreditkarte, Telefonkarte usw.; Sy Smartcard; →a. Chip

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Chip|kar|te ['t̮ʃɪp…], die:
Plastikkarte mit einem elektronischen Chip (3), die als Ausweis, Zahlungsmittel o. Ä. verwendet wird.

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Chipkarte
 
['tʃɪp-], eine elektronische Schaltung enthaltende Kunststoffkarte, die über Kontakte an der Oberfläche der Karte oder kontaktlos über induktive Kopplung mit einem entsprechenden Schreib-Lese-Gerät kommunizieren kann. Einfache Chipkarten enthalten nur einen Festwertspeicher, »intelligente« Chipkarten (Smartcards) verfügen zusätzlich über einen programmierbaren Mikroprozessor. - Chipkarten werden u. a. zur Bedienung von Zugangskontrollsystemen (als Identifikations- und Berechtigungskarte), als Telefonkarte mit der Funktion eines Geldspeichers, als Zahlungs- und Ausweiskarte im bargeldlosen Zahlungsverkehr (Kreditkarte, elektronische Geldbörse) sowie zum mobilen Einsatz elektronisch gespeicherter Daten verwendet. Hiezu gehören Informationskarten, die Angaben über den Karteninhaber speichern (z. B. Krankenversichertenkarte) sowie Anwendungen in Telekommunikationssystemen (z. B. SIM-Karte in Handys). (Magnetkarte)

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Chip|kar|te ['tʃɪp...], die; -, -n: Plastikkarte mit einem elektronischen ↑Chip (3), die als Ausweis, Zahlungsmittel o. Ä. verwendet wird: Die Krankenscheine zur Behandlung bei Ärzten und Zahnärzten werden nach und nach aus dem Verkehr gezogen. Stattdessen wird eine elektronische C. eingeführt (Welt 31. 3. 92, 11).

Universal-Lexikon. 2012.