Verdrahtung
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Schạl|tung 〈f. 20〉
1. das Schalten
2. Vorrichtung zum Wechseln der Gänge im Auto (Gang\Schaltung)
3. Anordnung der elektrischen Leitungen zwischen Stromquellen u. elektrischen Geräten aller Art
4. Funk- od. Telefonverbindung
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Schạl|tung, die; -, -en:
1.
a) Art u. Weise, wie die Bestandteile einer elektrischen Anlage, eines elektrischen Geräts elektrisch miteinander verbunden sind;
b) Gesamtheit von Bauteilen u. zugehörigen elektrischen Verbindungen (in einem Gerät o. Ä.):
eine sauber gelötete S.;
c) Schaltplan.
2. (Rundfunk, Fernsehen) Funk-, Fernseh-, Telefonverbindung o. Ä. (zu einem bestimmten Ort).
3. Gangschaltung.
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I Schaltung,
1) Elektrotechnik und Elektronik: 1) das Anordnen und das Herstellen von Verbindungen zwischen Bauelementen, Baugruppen usw.; 2) eine durch ihre Art sowie durch die Weise ihrer Verbindung charakterisierte Kombination von Bauelementen, Baugruppen und Geräten. In der Elektronik unterscheidet man dabei nach der Art der auftretenden Signale zwischen analogen Schaltungen und digitalen Schaltungen. Im Gegensatz zu Letzteren (Digitalschaltung, Schaltnetz, Schaltwerk), die im Schalterbetrieb arbeiten, dienen analoge Schaltungen (Analogschaltung) zur Verarbeitung stetiger Signale (z. B. Signalverstärkung mit linearen Schaltungen). Wichtige Grundschaltungen sind z. B. Dreiecksschaltung, Emitterschaltung, Kippschaltung, Koinzidenzschaltung, Parallelschaltung, Reihenschaltung, Sternschaltung. Darüber hinaus gibt es bestimmte Grundschaltungen in allen Bereichen der Elektrotechnik, z. B. in der Installationstechnik für das Zusammenschalten der Beleuchtungskörper und ihrer Schalter die Serien-, Gruppen-, Wechsel- und Kreuzschaltung, in der Stromrichtertechnik die Mittelpunkt- und die Brückenschaltung. Kompliziertere Schaltungen sind oft mit dem Namen dessen belegt, der sie angegeben hat, z. B. Meißner-Schaltung, Schmidt-Schaltung, Leonard-Schaltung. Auch die Gesamtheit von zu einer Funktionseinheit verbundenen Bauteilen (z. B. gedruckte Schaltung, integrierte Schaltung, Hybridschaltung) wird als Schaltung bezeichnet, ferner der Schaltplan.
2) Kraftfahrzeuge: Vorrichtung zum Einlegen der Gänge in einem Kraftwagengetriebe; das Schalten kann unmittelbar (Handschaltung) oder mittels Fremdschaltkraft (elektromagnetische Schaltung, Öldruckschaltung) erfolgen. Bei der Kugelschaltung werden mit dem Schalthebel über ein Kugelkopfgelenk und einen Schaltfinger die Schaltgabeln betätigt, die zur Verschiebung der Schaltelemente (Räder, Klauen) dienen. Die Gabeln werden von Schaltstangen getragen, die mit Rasten für Gang- und Leerlaufstellungen versehen und gegenseitig verriegelt sind, um gleichzeitiges Einrücken mehrerer Gänge zu verhindern. Der Rückwärtsgang wird oft besonders gesichert. In Kraftwagen ist die Schaltung meist als Knüppelschaltung, früher auch als Lenkradschaltung, ausgeführt, bei Krafträdern als Fuß-, seltener als Handschaltung.
Schaltung,
in der Elektrotechnik und Elektronik das Anordnen und das Herstellen von Verbindungen zwischen Bauelementen, Baugruppen usw. Schaltung bezeichnet aber auch eine Kombination von Bauelementen, Baugruppen und Geräten, die durch die Art ihrer Bestandteile sowie die Art ihrer Verbindung charakterisiert ist (Schaltkreis). Dabei unterscheidet man zwischen analogen Schaltungen einerseits und digitalen Schaltungen (Chip) andererseits. Die logische Verknüpfung in den digitalen Schaltungen ist die Grundlage für die Verarbeitung und Verknüpfung von digitalen Informationen (Logik).
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Schạl|tung, die; -, -en: 1. a) Art u. Weise, wie die Bestandteile einer elektrischen Anlage, eines elektrischen Geräts elektrisch miteinander verbunden sind: der Fernseher hat eine sehr komplizierte S.; b) Gesamtheit von Bauteilen u. zugehörigen elektrischen Verbindungen (in einem Gerät o. Ä.): eine sauber gelötete S.; eine integrierte S. (als Ganzes gefertigte Schaltung, deren einzelne Bauteile nicht ausgetauscht werden können); eine gedruckte S. (Schaltung, deren Verbindungen mithilfe eines besonderen Druckverfahrens auf eine Platte aus isolierendem Material aufgebracht sind); c) Schaltplan. 2. (Rundf., Ferns.) Funk-, Fernseh-, Telefonverbindung o. Ä. (zu einem bestimmten Ort): eine S. ins Olympiastadion. 3. Gangschaltung.
Universal-Lexikon. 2012.