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Clea|ring ['kli:rɪŋ ], das; -[s], -s [engl. clearing, zu: clear = frei von Schulden, sauber < afrz. cler = hell < lat. clarus] (Wirtsch.):
Verrechnung gegenseitiger Geldforderungen.
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Clearing
['klɪəriȖ, englisch] das, -s/-s, Verrechnung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Mitgliedern eines abgegrenzten Teilnehmerkreises, sodass für jeden Teilnehmer nur ein Spitzenbetrag verbleibt (Saldo), den er bar oder unbar zu begleichen hat: der Überschuss seiner gesamten Forderungen über seine gesamten Verbindlichkeiten oder umgekehrt. Je nach Anzahl der Beteiligten wird von bilateralem beziehungsweise multilateralem Clearing gesprochen.
Im nationalen bargeldlosen Zahlungsverkehr vereinfacht das Clearing die Abwicklung der Geldbewegungen (aufgrund von Kundenaufträgen) zwischen den Banken. Die Verrechnung von Zahlungen (Abrechnungsverkehr) zwischen den Instituten am selben Platz erfolgt werktäglich über Abrechnungsstellen, die entweder von der Zentralbank getragen werden oder von den Banken selbst geschaffen worden sind.
Im internationalen Zahlungsverkehr spielt das Clearing eine Rolle, wenn die freie Austauschbarkeit der Währungen (Konvertibilität) nicht beziehungsweise noch nicht gegeben ist. Um die sich aus dem grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr ergebenden Zahlungen zu verrechnen, schließen zwei (bilateral) oder mehr Länder (multilateral) Verrechnungsabkommen (Clearingabkommen). In den beteiligten Ländern zahlen dann Importeure den Gegenwert ihrer Importe an ihre Zentralbank, und Exporteure erhalten den Gegenwert ihrer Lieferungen von ihrer Zentralbank; über die Landesgrenzen hinweg verrechnen schließlich die Zentralbanken die sich insgesamt ergebenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Da sich Lieferungen und Gegenlieferungen nicht immer ausgleichen, schließen Verrechnungsabkommen gewöhnlich Kreditlinien ein (Swing). Obwohl schon im Mittelalter Abrechnungsstellen in Verbindung mit Messen bestanden, wurde das Clearing erst 1770 in England systematisch ausgebaut, wobei der Saldenausgleich bar erfolgte.
Im Zusammenhang mit Terminbörsen wird der Begriff Clearing auch für einen Abrechnungsmodus (Termin-clearing) verwendet, bei dem eine Clearingstelle als Intermediär (Mittler zwischen Käufer und Verkäufer) fungiert. Liefer- und Abnahmeverpflichtungen bestehen auf diese Weise nicht mehr zwischen den einzelnen Kontrahenten, sondern jeweils gegenüber der Clearingstelle. In Deutschland agiert z. B. die Deutsche Börse AG (nach Fusion mit der Deutschen Terminbörse GmbH, Frankfurt am Main, zum 1. 1. 1994) als zentrale Clearingstelle für an der Deutschen Terminbörse abgewickelte Optionen und Futures.
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Clea|ring ['kli:rɪŋ], das; -s, -s [engl. clearing, zu: clear = frei von Schulden, sauber < afrz. cler = hell < lat. clarus] (Wirtsch.): Verrechnung gegenseitiger Geldforderungen: ... der Europäischen Zahlungsunion, durch deren Gründung das bilaterale C. zu einem multilateralen entwickelt wurde (Fraenkel, Staat 136).
Universal-Lexikon. 2012.