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Konvertibilität
Kon|ver|ti|bi|li|tät 〈[ -vɛr-] f. 20; unz.〉 Möglichkeit, Geld in eine andere Währung umzutauschen; Sy Konvertierbarkeit ● \Konvertibilität der Währungen völlige Freiheit des Zahlungsverkehrs

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Kon|ver|ti|bi|li|tät, die; - (Wirtsch.):
Konvertierbarkeit.

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Konvertibilität,
 
Konvertierbarkeit, die freie Austauschbarkeit der Währungen verschiedener Länder zum herrschenden Wechselkurs im Gegensatz zur Devisenbewirtschaftung (Devisen). Bei voller Konvertibilität (freier Konvertibilität) kann jeder Inländer zu jedem Zweck beliebig viele Devisen kaufen, jeder Ausländer beliebig viel Inlandswährung. Man spricht auch von frei konvertierbaren Währungen. Bei beschränkter Konvertibilität können Devisen entweder nur zur Zahlung im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr (kommerzielle Konvertibilität) oder für den Kapitalverkehr zwischen Inländern und Ausländern eingetauscht werden. Die Konvertibilität kann auch auf bestimmte Währungen beschränkt oder nur Inländern (Inländerkonvertibilität) beziehungsweise nur Ausländern (Ausländerkonvertibilität) zugestanden werden. Beschränkte Konvertibilität kann sich auf eine begrenzte Menge an Devisen beziehen, die umgetauscht werden darf. Volle Konvertibilität ist Kennzeichen einer harten Währung, die dann auch internationale Funktionen als Leit- oder Reservewährung erfüllen kann. Als konvertibel gelten aber auch Währungen, die das Kriterium der beschränkten Konvertibilität nach dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds erfüllen (»Vermeidung von Beschränkungen laufender Zahlungen« im Waren- und Dienstleistungsverkehr). Konvertibilität ist eine wesentliche Voraussetzung für freien internationalen Wirtschafts- und Zahlungsverkehr; sie lässt sich längerfristig aber nur aufrechterhalten, wenn Devisenreserven zum Ausgleich von kurzfristigen Ungleichgewichten der Zahlungsbilanz bereitstehen. Die Bundesrepublik Deutschland und neun westeuropäische Länder schlossen im Dezember 1958 ein Abkommen über die freie Konvertibilität ihrer Währungen.

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Kon|ver|ti|bi|li|tät, die; -: Konvertierbarkeit.

Universal-Lexikon. 2012.