Akademik

zitieren
(wörtlich) anführen; entnehmen; anführen; berufen

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zi|tie|ren [ts̮i'ti:rən] <tr.; hat:
1. eine Stelle aus einem Text unter Berufung auf die Quelle wörtlich wiedergeben:
sie zitiert oft Schiller.
Syn.: anführen, erwähnen.
2. jmdn. auffordern, irgendwohin zu kommen, um ihn für etwas zur Rechenschaft zu ziehen:
er wurde vor Gericht zitiert.
Syn.: 2 laden, rufen, vorladen, zu sich befehlen, zu sich bestellen.
Zus.: herbeizitieren, herzitieren.

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zi|tie|ren 〈V. tr.; hat
1. etwas od. jmdn. \zitieren wörtlich wiedergeben, anführen
2. jmdn. \zitieren herbeirufen, zum Erscheinen auffordern, vorladen
● einen Ausspruch, eine Stelle aus einem Buch \zitieren; jmdn. vor Gericht \zitieren; er wurde zum Chef zitiert [<lat. citare „in Bewegung setzen, herbeirufen“]

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zi|tie|ren <sw. V.; hat [lat. citare = herbeirufen; vorladen; sich auf jmds. Zeugenaussage berufen, eigtl. = in Bewegung setzen od. halten, zu: ciere (2. Part.: citum) = in Bewegung setzen, antreiben; herbeirufen]:
1. eine Stelle aus einem gesprochenen od. geschriebenen Text unter Berufung auf die Quelle wörtlich wiedergeben:
etw. falsch, ungenau z.;
eine Stelle aus einem Buch z.;
auswendig z.;
aus der Bibel z.;
ich kann ihre Ausführungen hier nur sinngemäß z.;
seinen Chef z. (das anführen, was dieser immer sagt);
ein oft zitierter Satz.
2. jmdn. auffordern, irgendwohin zu kommen, um ihn für etw. zur Rechenschaft zu ziehen:
jmdn. zu sich, aufs Rathaus, vor den Ausschuss z.;
der Diplomat wurde ins Kanzleramt zitiert.

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Zitieren,
 
Quote.

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zi|tie|ren <sw. V.; hat [lat. citare = herbeirufen; vorladen; sich auf jmds. Zeugenaussage berufen; anführen, erwähnen, eigtl. = in Bewegung setzen od. halten, zu: ciere (2. Part.: citum) = in Bewegung setzen, erregen, antreiben; aufrufen, herbeirufen]: 1. eine Stelle aus einem gesprochenen od. geschriebenen Text unter Berufung auf die Quelle wörtlich wiedergeben: etw. falsch, ungenau z.; eine Stelle aus einem Buch, ein Gedicht von Brecht, einen Lehrsatz z.; Es klingt so ungeheuerlich, dass es notwendig ist, eine Quelle zu z. (Thieß, Reich 303); Er legte Wert auf ihr Urteil, zitierte es manchmal im Seminar (Kronauer, Bogenschütze 127); auswendig z.; aus einer Rede, aus einem Gesetz, aus der Bibel z.; ich kann ihre Ausführungen hier nur sinngemäß z.; seinen Chef, seinen alten Lehrer z. (das anführen, was dieser immer sagt); Zur Bekräftigung wird Lenin zitiert (das angeführt, was Lenin gesagt, geschrieben hat; Dönhoff, Ära 92); ein oft zitierter Satz. 2. jmdn. auffordern, irgendwohin zu kommen, um ihn für etw. zur Rechenschaft zu ziehen: jmdn. zu sich, aufs Rathaus, vor Gericht, zum Kadi z.; der Diplomat wurde ins Kanzleramt zitiert; Nach einigen Minuten kommt ein Grenzbeamter und zitiert den im Auto sitzenden Nigerianer aus dem Fahrzeug (Hamburger Rundschau 22. 8. 85, 2).

Universal-Lexikon. 2012.