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Doge
Do|ge 〈[ do:ʒə], ital. [dɔ:dʒə] m. 17Staatsoberhaupt der ehemaligen Republiken Venedig u. Genua [ital. <lat. dux „Führer“]

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Do|ge ['do:ʒə , …d̮ʒə ], der; -n, -n [ital. (venez.) doge < lat. dux = Führer] (Geschichte):
Staatsoberhaupt in den ehemaligen Republiken Venedig u. Genua.

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Doge
 
['doʒə, italienisch 'dɔːdʒe; von lateinisch dux »Führer«] der, -n/-n, Bezeichnung für den obersten staatlichen Würdenträger der ehemaligen Stadtrepubliken Venedig und Genua. Die Frau des Dogen nannte man Dogarẹssa.
 
In Venedig war der Doge ursprünglich ein byzantinischer Amtsträger (seit dem späten 7. Jahrhundert, aus dem »Magister militum« hervorgegangen), der als Oberhaupt der Provincia Venetiarum dem Exarchen von Ravenna unterstellt war; seit der Erhebung Venedigs gegen das Byzantinische Reich im 8. Jahrhundert wurden die Dogen vom Adel und vom Klerus gewählt, erst im 9./10. Jahrhundert erscheint ihre Stellung als gefestigt. Das Amt vereinigte militärische und richterliche Zuständigkeiten, was die Dogen anfangs praktisch zu Alleinherrschern machte. 1032 scheiterte der Versuch der Familie Orseolo, das Amt erblich zu machen. Während ihr Amt als Heerführer unangetastet blieb, wurden den Dogen bei ihren Regierungsaufgaben von nun an verschiedene Räte zur Seite gestellt, ihre Exekutivgewalt immer stärker eingeschränkt und den Mehrheitsbeschlüssen der Signoria unterworfen. Seit 1192 musste der Doge bei Regierungsantritt eine Wahlkapitulation (Promissio) unterschreiben und damit bestimmte Verpflichtungen gegenüber der Kommune übernehmen, seit 1229 wurde seine Amtsführung von fünf Correctores überwacht, seit 1310 vom Rat der Zehn. 1797 wurde das Amt aufgehoben. - Von den Repräsentationsaufgaben des Dogen wurde v. a. die seit dem 13. Jahrhundert bezeugte, alljährlich vorgenommene symbolische Vermählung Venedigs mit dem Meer berühmt, bei der der Doge einen kostbaren Ring in die Fluten warf.
 
In Genua wurde das Amt des Dogen nach venezianischem Vorbild 1339 eingeführt, war aber zunächst keine ständige Einrichtung. Seit 1528 lösten die Dogen einander alle zwei Jahre ab. Mit acht Governatori bildeten sie das oberste Regierungsorgan. 1797, endgültig 1805, wurde das Amt des Dogen abgeschafft.
 
Literatur:
 
L. Levati: Dogi biennali di Genova dal 1528 al 1699, 2 Bde. (Genua 1930);
 L. Levati: Dogi perpetui di Genova (ebd. 1930);
 I. Moro: I dogi di Venezia (Mailand 1968);
 
I dogi, hg. v. G. Benzoni (ebd. 1982).
 

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Do|ge ['do:ʒə], der; -n, -n [ital. (venez.) doge < lat. dux = Führer] (hist.): Staatsoberhaupt in den ehemaligen Republiken Venedig u. Genua.

Universal-Lexikon. 2012.