Em|po|re 〈f. 19〉 zum Innenraum hin offenes Obergeschoss in Kirchen, Galerie (Kirchen\Empore) [verkürzt aus Emporkirche (18. Jh.) <mhd. borkirche; → empor...]
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Em|po|re, die; -, -n [für älter: (Em)porkirche, spätmhd. borkirche = oberer Kirchenraum, zu mhd. bor, ↑ empor]:
innen angebautes, zum Innenraum hin offenes, galerieartiges Obergeschoss, bes. in Kirchen:
eine offene, gedeckte E.
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Empore
[aus althochdeutsch bor »oberer Raum«, »Höhe«] die, -/-n, in der kirchlichen Baukunst meist über den Seitenschiffen, im Zentralbau über dem Umgang des Erdgeschosses gelegenes, zum Kirchenraum geöffnetes galerieartiges Obergeschoss (auch mehrstöckig), auch tribünenartiger Einbau in Holz oder Stein in einem Raum (Freiempore). Die Empore war bestimmten Personen (Frauen, Nonnen, Sängern, Hofstaat) oder Zwecken vorbehalten. Sie ist zuerst bei den römischen Marktbasiliken nachweisbar und gelangte über die östliche Sakralarchitektur in die europäische Baukunst. Weit verbreitet war sie im mittelalterlichen Kirchenbau, v. a. in der Romanik und frühen Gotik in Frankreich, Oberitalien und Deutschland. Emporen waren für die Gliederung von Langhauswänden von großer Bedeutung, man schuf auch Scheinemporen, d. h. Emporen ohne nutzbaren Raum (nur in Mauerstärke). Im protestantischen Kirchenbau wurde die Empore verstärkt wieder aufgegriffen. Allgemein war sie als Orgelempore verbreitet, sie griff in Barock und Rokoko auch auf die Profanarchitektur über (Schlossbibliotheken und -festsäle).
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Universal-Lexikon. 2012.