E-Mu|sik 〈f.; -; unz.; umg.; kurz für〉 ernste Musik; Ggs U-Musik
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E-Mu|sik, die <o. Pl.>:
kurz für: ernste Musik.
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E-Musik,
Kürzel für »ernste Musik«, mit dem im Unterschied zur U-Musik Oper, Kammermusik und Sinfonik von den Genres und Gattungen der populären Musik unterschieden werden. Auch wenn diese Formen der Musik zweifellos anderen sozialen und ästhetischen Gesetzmäßigkeiten folgen als diejenigen der populären Musik, ist ihre Festlegung auf das Attribut »ernst« jedoch nicht minder fragwürdig als die Kennzeichnung der populären Musik als »heiter« oder »unterhaltend«. Dass es derzeit immer noch keine sinnvolle Bezeichnungsmodalität für diesen Bereich der musikalischen Praxis gibt, die wesentliche ästhetische Charakteristika auf den Begriff bringt und so von anderen Formen der Musikpraxis wie der Folklore oder der populären Musik begrifflich unterscheidbar macht, hängt mit dem traditionellen Vorurteil zusammen, dass hierfür die Kennzeichnung als Musik ohne qualifizierendes Adjektiv eigentlich völlig ausreichend sei, da diese sich vermeintlich durch Kammermusik, Oper und Sinfonik definiere, alles andere allenfalls Abgeleitetes, folkloristische Vorform oder kommerzielles Surrogat derselben sein könne. Das Kürzel E-Musik hat sich aufgrund vorhandener Bezeichnungsnotwendigkeiten dennoch sowohl in der Rundfunkpraxis wie bei den Verwertungsgesellschaften als Spartenkennzeichnung behauptet und ist hier pragmatisch in der Regel über Aufführungsorte (Konzertsaal, Opernhaus, Kirche usw.) definiert.
Als Behelfslösung ist in vorliegender Publikation der neutralere Begriff artifizielle Musik verwendet, der insofern auch durchaus Wesentliches trifft, als kunstimmanente (artifizielle) Faktoren hier tatsächlich eine ästhetisch zentrale Rolle spielen.
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E-Mu|sik, die; -: kurz für ernste Musik.
Universal-Lexikon. 2012.