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Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaften,
 
Abkürzung VG, Zusammenschlüsse von Urhebern, Inhabern von Leistungsschutzrechten und Verlegern zum Zwecke der gemeinsamen Wahrnehmung individuell nicht realisierbarer Verwertungsrechte oder Leistungsschutzrechte. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 9. 9. 1965 (Urheberrecht). Danach bedürfen Verwertungsgesellschaften der Erlaubnis und unterstehen der Aufsicht des Deutschen Patentamts. Nach den Bestimmungen des Wahrnehmungsgesetzes müssen Verwertungsgesellschaften die zu ihrem Tätigkeitsbereich gehörenden Rechte (Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte und Vergütungsansprüche) auf Verlangen der Berechtigten wahrnehmen (Wahrnehmungszwang). Sie sind weiter verpflichtet, die von ihnen wahrgenommenen Nutzungsrechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen einzuräumen beziehungsweise Einwilligungen zu erteilen (Abschlusszwang). Schließlich müssen sie Tarife für die zu erhebenden Vergütungen aufstellen und diese nach einem geregelten Verteilungsplan an die Mitglieder ausschütten. Eine bestimmte Rechtsform ist den Verwertungsgesellschaften nicht vorgeschrieben. Meist sind sie in der Form eines rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins oder in der Form einer GmbH organisiert.
 
Zu den wesentlichen Verwertungsgesellschaften gehören die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), Berlin, für das Gebiet der Musik; die VG Wort, München, für das Gebiet der Sprachwerke, auch wissenschaftlicher Art; die VG Bild-Kunst, Bonn, für das Gebiet der bildenden Künste, der Lichtbildwerke, des Grafikdesigns sowie der Film- und Fernsehwerke; die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL), Hamburg, für die Rechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller; die VG Musikedition, Kassel, als Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Nutzungsrechten an Editionen (Ausgaben) von Musikwerken; schließlich für die Bereiche Film/Fernsehen die GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten, Düsseldorf, die VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten, München, sowie die GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten, München.
 
In Österreich bestehen als Verwertungsgesellschaften derzeit die Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM); die Gesellschaft zur Verwaltung und Auswertung mechanisch-musikalischer Urheberrechte (Austro-Mechana), Wien, u. a. - In der Schweiz bestehen die SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) und die PRO LITTERIS (Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst), die SWISSPERFORM (Verwertungsgesellschaft für die verwandten Schutzrechte, v. a. der Interpreten), je mit Sitz in Zürich, die SUISSIMAGE (Schweizerische Gesellschaft für die Urheberrechte an visuellen und audiovisuellen Werken) in Bern und die SSA (Société Suisse des Auteurs) in Lausanne.

Universal-Lexikon. 2012.