Amt zur Verfügung stellen; den Staffelstab weitergeben (umgangssprachlich); abdanken; zurücktreten; (Amt) niederlegen; verrecken (derb); über die Klinge springen (umgangssprachlich); den Löffel abgeben (umgangssprachlich); abkratzen (derb); über den Jordan gehen (umgangssprachlich); eingehen (umgangssprachlich)
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ab|tre|ten ['aptre:tn̩], tritt ab, trat ab, abgetreten:1. <itr.; ist die Stelle, wo man steht, verlassen:
die Schauspielerin ist [von der Bühne] abgetreten.
2. <itr.; hat durch festes Auftreten (mit dem Fuß) beseitigen:
sie hat den Schnee von den Schuhen abgetreten.
sie hat ihre Rechte an uns abgetreten.
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ạb||tre|ten 〈V. 263〉
1. etwas \abtreten durch Treten ablösen, abbrechen
2. jmdm. etwas \abtreten überlassen
● jmdm. Rechte, Sachen \abtreten überlassen, übertragen; sich die Schuhe \abtreten säubern, den Schmutz von den Schuhen abstreichen
II 〈V. intr.; ist〉
1. sich entfernen
2. sich von etwas zurückziehen
3. den Abort aufsuchen
4. 〈fig.; umg.〉 sterben
● \abtreten lassen 〈Mil.〉 wegtreten lassen ● aus dem öffentlichen Leben \abtreten; von der Bühne \abtreten; vom Schauplatz \abtreten 〈fig.〉 auf (weiteren) Einfluss verzichten
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ạb|tre|ten <st. V.>:
1. <ist> [auf Befehl hin] eine bestimmte Stelle verlassen:
Sie können a.;
unter starkem Applaus trat die Schauspielerin ab (verließ sie die Bühne).
2.
a) <hat> seinen Wirkungskreis verlassen, sich zurückziehen:
als sie abtrat, hinterließ sie eine große Lücke;
b) <ist> (ugs.) sterben;
der Teppich tritt sich sehr schnell ab.
3. <hat>
a) überlassen, zur Verfügung stellen:
jmdm. seinen Platz a.;
b) (das Schuhwerk) von anhaftendem Schmutz o. Ä. säubern:
hast du [dir] die Stiefel/(ugs.:) die Füße an der Fußmatte abgetreten?;
c) auf jmdn. [juristisch] übertragen:
seine Ansprüche, Rechte einem anderen, an einen anderen a.
4. <hat>
a) durch häufiges Begehen abnutzen:
den Teppich a.;
b) Schuhwerk u. Ä. durch langen Gebrauch abnutzen:
seine Schuhe rasch a.;
abgetretene Absätze.
5. <hat> (auf etw. tretend) den Schmutz o. Ä. von den Schuhen entfernen:
hast du [dir] den Schnee abgetreten?
6. <hat> durch Darauf-, Darantreten losreißen:
eine Wechte, ein Schneebrett a.;
er hat ihr auf der Treppe den Absatz abgetreten.
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ạb|tre|ten <st. V.>: 1. [auf Befehl hin] eine bestimmte Stelle verlassen <ist>: „Erledigt“, sagte er. „Sie können a.“ (Kirst, 08/15, 276); unter starkem Applaus trat die Schauspielerin ab (verließ sie die Bühne). 2. a) seinen Wirkungskreis verlassen, sich zurückziehen <ist>: Ich an deiner Stelle würde nach der nächsten Saison a. (Lenz, Spiele 120); Als sie abtraten, hinterließen sie eine Lücke (Maegerlein, Triumph 39); b) (ugs.) sterben <ist>: Wie sang- und klanglos man heute abtritt (K. Mann, Wendepunkt 375). 3. <hat> a) überlassen, zur Verfügung stellen: jmdm. seinen Platz a.; (seltener von Personen:) bevorzugten Gästen ... soll der Sultan seine Geliebte gelegentlich a. (Th. Mann, Krull 279); b) etw. auf jmdn. [juristisch] übertragen: seine Ansprüche, Rechte einem anderen, an einen anderen a. 4. <hat> a) durch häufiges Begehen abnutzen: den Teppich a.; b) Schuhwerk u. Ä. durch langen Gebrauch abnutzen: seine Schuhe rasch a.; abgetretene Absätze; c) <a. + sich> sich durch Begehen abnutzen: der Teppich tritt sich sehr schnell ab. 5. <hat> a) (auf etw. tretend) den Schmutz o. Ä. von den Schuhen entfernen: hast du [dir] den Schnee abgetreten?; b) (das Schuhwerk) von anhaftendem Schmutz o. Ä. säubern: hast du [dir] die Stiefel/(ugs.:) die Füße an der Fußmatte abgetreten? 6. durch Darauf-, Darantreten losreißen <hat>: eine Wächte, ein Schneebrett a.; er hat ihr auf der Treppe den Absatz abgetreten. ∙ 7. ↑absteigen (2), einkehren <ist>: Als er in einem Wirtshause auf dem Markte abtrat, ging es darin sehr lustig ... zu (Goethe, Lehrjahre II, 4); Lehnsvettern des Junkers, in deren Hause er abtrat (Kleist, Kohlhaas 60).
Universal-Lexikon. 2012.