Amt zur Verfügung stellen; abtreten; den Staffelstab weitergeben (umgangssprachlich); zurücktreten; (Amt) niederlegen
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ab|dan|ken ['apdaŋkn̩], dankte ab, abgedankt <itr.; hat:von einem Amt, Posten zurücktreten:
die Ministerin dankte ab; nach vielen Jahren hatte der Vorsitzende des Gesangsvereins plötzlich abgedankt.
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ạb||dan|ken 〈V.; hat〉
II 〈V. intr.〉
1. auf eine Stellung, auf ein Amt verzichten, sich zur Ruhe setzen, pensionieren lassen (Offiziere, Beamte, Politiker)
2. auf den Thron verzichten (Herrscher)
● der König hat abgedankt
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ạb|dan|ken <sw. V.; hat:
1. von einem Amt zurücktreten:
der König dankte ab (verzichtete auf den Thron);
der Minister hat freiwillig abgedankt.
2. (veraltet) (bes. Soldaten u. Dienstboten) verabschieden, aus dem Dienst entlassen:
<nur noch im 2. Part.:> abgedankte Offiziere.
3. (schweiz., sonst landsch.) die kirchliche Trauerfeier halten.
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ạb|dan|ken <sw. V.; hat: 1. von einem Amt zurücktreten: der König dankte ab (verzichtete auf den Thron); der Minister hat freiwillig abgedankt; Ü Der große 2-Liter-Vierzylinder hat zugunsten einer ... Vergaservariante ... a. müssen (auto touring 12, 1978, 23). 2. (veraltet) (bes. Soldaten u. Dienstboten) verabschieden, aus dem Dienst entlassen: <nur noch im 2. Part.:> abgedankte Offiziere; ∙ Es ist wahr, er hat das Unglück gehabt, abgedankt zu werden (Lessing, Minna III, 4). 3. (landsch., bes. schweiz.) die kirchliche Trauerfeier halten.
Universal-Lexikon. 2012.