Akademik

Fälligkeit
Fạ̈l|lig|keit 〈f. 20; unz.〉 Zeitpunkt einer Schulderfüllung

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Fạ̈l|lig|keit, die; -, -en:
1. <o. Pl.> das Fälligsein.
2. (Kaufmannsspr., Bankw.) festgelegter Zeitpunkt, zu dem die Zahlung einer Schuld fällig wird.

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Fälligkeit,
 
Recht: Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen kann und der Schuldner sie bewirken muss (Leistungszeit).

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Fạ̈l|lig|keit, die; -, -en: 1. <o. Pl.> das Fälligsein. 2. (Kaufmannsspr., Bankw.) festgelegter Zeitpunkt, zu dem die Zahlung einer Schuld fällig wird.

Universal-Lexikon. 2012.