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heranziehen
einsetzen; gebrauchen; nutzen; anwenden; zum Einsatz bringen; (Betriebsart ...) fahren; applizieren; in Gebrauch nehmen; deployen (fachsprachlich); benützen; benutzen; nützen; adhibieren (veraltet); handhaben; (sich) einer Sache bedienen; verwenden; aufziehen; großziehen; pflegen; bemuttern; aufpflegen; heraufziehen

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he|r|an|zie|hen [hɛ'rants̮i:ən], zog heran, herangezogen:
1.
a) <tr.; hat in die Nähe (von jmdm., etwas) ziehen:
er hat den Sessel näher an die Couch herangezogen.
b) <itr.; ist sich nähern:
von Westen zog ein Gewitter heran.
2. <tr.; hat
a) zum Gedeihen bringen, aufziehen:
Pflanzen, junge Tiere heranziehen.
b) heranbilden:
du solltest dir beizeiten einen geeigneten Nachfolger heranziehen.
3. <tr.; hat
a) jmdn. [zusätzlich, zu anderen Fachkräften o. Ä.] beauftragen, eine bestimmte Sache zu überprüfen und seine Meinung, sein Urteil dazu abzugeben:
zur Klärung dieser Fragen wurde eine Sachverständige herangezogen.
Syn.: bemühen (geh.), konsultieren, zurate ziehen.
b) (bei etwas) einsetzen:
für die Arbeiten wurden ausländische Fachkräfte herangezogen.
Syn.: anheuern (ugs.), anwerben, einstellen, verpflichten.
c) in Betracht ziehen:
bei der Beurteilung dieses Falles müssen wir alle möglichen Aspekte heranziehen; etwas zum Vergleich, als Maßstab heranziehen.
Syn.: beachten, bedenken, berücksichtigen, erwägen, in Erwägung ziehen.

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her|ạn||zie|hen 〈V. 287
I 〈V. tr.; hat
1. näher zu sich ziehen
2. großziehen, aufziehen, zum Gedeihen bringen, pflegen
3. 〈fig.〉
3.1 ausbilden
3.2 einsetzen, hinzuziehen
3.3 mitberücksichtigen, einbeziehen
● sich rechtzeitig einen Nachfolger \heranziehen; der Staat will Arbeitslose verstärkt zu Aushilfstätigkeiten \heranziehen; der Hauswirt kann den Mieter zu den Kosten mit \heranziehen; die Fußbank zu sich \heranziehen; die Pflanzen habe ich mir selbst herangezogen; zum Vergleich wurden die Aussagen weiterer Personen herangezogen
II 〈V. intr.; istnäher kommen, sich nähern ● das Unwetter zog schnell heran
Die Buchstabenfolge her|an... kann auch he|ran... getrennt werden.

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he|r|ạn|zie|hen <unr. V.>:
1.
a) <hat> vgl. heranrücken (a):
sie zog einen Stuhl heran;
b) <ist> sich [langsam] stetig [dem Ort des Sprechenden] nähern:
eine Gruppe junger Leute zog lärmend und lachend heran;
Ü das Gewitter ist von Westen herangezogen.
2. <hat>
a) aufziehen, zum Gedeihen bringen:
Pflanzen, junge Tiere [sorgsam] h.;
b) systematisch auf ein bestimmtes Ziel hin, zu einem bestimmten Zweck ausbilden:
du musst dir rechtzeitig einen Nachfolger h.
3. <hat>
a) jmdn. beauftragen, eine bestimmte Sache zu überprüfen u. seine Meinung, sein Urteil abzugeben:
zur Klärung dieser Frage wurden Sachverständige herangezogen;
b) [bei etw.] zu einem bestimmten Zweck einsetzen:
ausländische Arbeitskräfte h.;
für diesen Zweck sollen die Spenden herangezogen werden.
4. <hat> für etw. in Betracht ziehen, verwenden; bei etw. berücksichtigen:
einen Paragrafen, sämtliche Quellen h.;
etw. zum Vergleich h.

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he|rạn|zie|hen <unr. V.>: 1. a) vgl. ↑heranrücken (a) <hat>: Großvater ... zog mit der Krücke vom Nachbartisch einen freien Stuhl heran (Borkowski, Wer 46); b) sich [langsam] stetig [dem Ort des Sprechenden] nähern <ist>: eine Gruppe junger Leute zog lärmend und lachend heran; Ü das Gewitter ist von Westen herangezogen. 2. <hat> a) aufziehen, zum Gedeihen bringen: Pflanzen, junge Tiere [sorgsam] h.; b) systematisch auf ein bestimmtes Ziel hin, zu einem bestimmten Zweck ausbilden: du musst dir rechtzeitig einen Nachfolger h.; Musste man wirklich mit solchen Methoden Genossen zu Funktionären h.? (Leonhard, Revolution 186). 3. <hat> a) jmdn. beauftragen, eine bestimmte Sache zu überprüfen u. seine Meinung, sein Urteil abzugeben: zur Klärung dieser Frage wurden Sachverständige, Fachleute herangezogen; b) [bei etw.] zu einem bestimmten Zweck einsetzen: ausländische Arbeitskräfte h.; Hierfür wird der Schüler Karl Kaiser aufgrund der Notverordnung ... zum langfristigen Notdienst herangezogen (Lentz, Muckefuck 237); Ein Asyl suchender Ausländer ... kann zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit ... herangezogen werden (NJW 19, 1984, XL); der gemeinsame Vorteil, ... für welchen die Ersparnisse beider Gruppen herangezogen werden mussten (Hofstätter, Gruppendynamik 97). 4. für etw. in Betracht ziehen, verwenden; bei etw. berücksichtigen <hat>: einen Paragraphen, sämtliche Quellen h.; etw. zum Vergleich h.; Die Röntgenaufnahmen der Operation wurden herangezogen und mit dem Bein des exhumierten Leichentorsos verglichen (Prodöhl, Tod 199); Hinsichtlich der Stromerzeugung sollte die Kernenergie nur eingesetzt werden, wenn nachgewiesen ist, die Kohle kann nicht herangezogen werden (Saarbr. Zeitung 5. 10. 79, 28).

Universal-Lexikon. 2012.