Fọrst|ver|wal|tung 〈f. 20〉 Verwaltung der staatl. Forste durch Forstbeamte
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Fọrst|ver|wal|tung, die:
Verwaltung zur Erhaltung u. Pflege des Waldes u. zur wirtschaftlichen Vermarktung des Holzes.
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Forstverwaltung,
umfasst alle mit der Bewirtschaftung des Waldes zusammenhängenden Tätigkeiten privater Waldbesitzer und öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Die Forstverwaltung wird v. a. durch die staatlichen Forstbehörden ausgeübt. Die einzelnen Bundesländer sind grundsätzlich selbstständig. Dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten obliegen als oberster Behörde des Bundes die Aufgaben in übergeordneten Bereichen. Die bundeseigenen Wälder werden vom Bundesministerium für Finanzen und seinen nachgeordneten Dienststellen verwaltet. Aufbau und Zuständigkeiten der Landesforstbehörden sind unterschiedlich geregelt: In den meisten Bundesländern sind die Landesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oberste Forstbehörde. Mittlere Instanzen sind die Forst- oder Oberforstdirektionen, Bezirksregierungen oder, wie z. B. in Nordrhein-Westfalen, die Landwirtschaftskammern, untere Instanz die Forstämter. Zu den Aufgaben der Forstbehörden gehören insbesondere die Verwaltung und Bewirtschaftung des Staatswaldes, die forsttechnische Betriebsleitung und der forstliche Revierdienst im Körperschaftswald (Wald, der im Alleineigentum u. a. der Gemeinden steht) einschließlich Beratung und Unterstützung bei der Verwaltung, die Beratung, Betreuung und technische Hilfe im Privatwald, die Durchführung von Förderungsmaßnahmen, die forstliche Rahmenplanung und sonstige Fachplanungen für den Wald sowie die Ausübung der Forstaufsicht und des Forstschutzes. Gemeinden verwalten ihre Waldungen teilweise durch kommunale Forstämter.
In Österreich obliegt es dem Eigentümer, für eine geeignete, bei Großwäldern auch für eine entsprechend qualifizierte Bewirtschaftung und Forstaufsicht zu sorgen. Die Aufsicht ist der Bezirksverwaltungsbehörde als Forstverwaltungsbehörde erster Instanz übertragen. - Die Oberaufsicht über das Forstwesen wird in der Schweiz vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft ausgeübt. Die Kantone sind verpflichtet, ihr Gebiet in Forstkreise einzuteilen. Diese bestehen aus verschiedenen Revieren, welche durch eigens dafür ausgebildete Förster betreut werden. Ihnen stehen Forstwarte und Holzhauer zur Seite.
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Fọrst|ver|wal|tung, die: Verwaltung zur Erhaltung u. Pflege des Waldes sowie zur wirtschaftlichen Vermarktung des Holzes.
Universal-Lexikon. 2012.