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Gegenpapst
Ge|gen|papst 〈m. 1uPapst, der dem von der Gegenpartei ernannten Papst gegenübergestellt worden ist od. werden soll ● einen \Gegenpapst aufstellen, einsetzen, wählen

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Ge|gen|papst, der:
dem rechtmäßigen Papst entgegengestellter, nicht rechtmäßig gewählter Papst.

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Gegenpapst,
 
Kleriker, der die päpstliche Gewalt beansprucht oder ausübt, obwohl der päpstliche Stuhl rechtmäßig besetzt ist oder er selbst ihn auf unkanonische Weise erlangt hat. Das Fehlen, später die Durchbrechung eingehender Bestimmungen für die Papstwahl, gelegentlich auch die unter dem Druck weltlicher Machthaber erfolgte Usurpation des päpstlichen Stuhles haben im Altertum und v. a. im Mittelalter häufiger dazu geführt, dass mehrere Päpste gegeneinander standen, von denen kirchenrechtlich nur einer legitimer Papst sein konnte, während der oder die anderen Gegenpäpste waren. - Vereinzelt kam es vor, dass ein Gegenpapst durch Anerkennung nach Freiwerden des päpstlichen Stuhles zum rechtmäßigen Papst wurde. Manchmal ist es schwierig zu entscheiden, wer Papst und wer Gegenpapst war.
 
Bekannte Gegenpäpste waren: Hippolyt (gegen Kalixt I.), Novatian (gegen Cornelius), Viktor (IV.), Paschalis (III.), Kalixt (III.), Innozenz (III.) (alle gegen Alexander III.).

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Ge|gen|papst, der: dem rechtmäßigen Papst entgegengestellter, nicht rechtmäßig gewählter Papst.

Universal-Lexikon. 2012.