(Tier) töten; verstorben; tot; nicht mehr sein; aus dem Leben geschieden; dahingegangen; gehimmelt (umgangssprachlich); verschieden; gestorben
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er|le|gen 〈V. tr.; hat〉
1. töten, zur Strecke bringen (Wild)
2. 〈regional〉
2.1 bezahlen, auszahlen
● der erlegte Betrag
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er|le|gen <sw. V.; hat [mhd. erlegen = niederlegen; beilegen, ahd. irleggen = auflegen; entgegensetzen; bestimmen]:
1. (geh.) (ein Tier) [durch einen Schuss] töten, niederstrecken:
Wild e.
2. (österr., sonst landsch.) (einen Geldbetrag) hergeben, bezahlen:
ein paar Groschen e.
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er|le|gen <sw. V.; hat [mhd. erlegen = niederlegen; beilegen, ahd. irleggen = auflegen; entgegensetzen; bestimmen]: 1. (geh.) (ein Tier) [durch einen Schuss] töten, niederstrecken: Während Nashörner, Flusspferde und Giraffen recht leicht zu e. sind, haben Büffel ein zähes Leben (Grzimek, Serengeti 120); das erlegte Wild. 2. (österr., sonst landsch.) (einen Geldbetrag) hergeben, bezahlen: Wir erlegten die paar Groschen und kamen in einen kleinen ... Saal (Fallada, Herr 251); dass ... der wenig leistungsfähige ... Betrieb ... nur einen sehr kleinen Steuerbetrag zu e. braucht (Rittershausen, Wirtschaft 120); Da er vom schmalen Gehalt sein Wirtschaftsgeld erlegte ... (Doderer, Wasserfälle 56).
Universal-Lexikon. 2012.