Akademik

niederlegen
Amt zur Verfügung stellen; abtreten; den Staffelstab weitergeben (umgangssprachlich); abdanken; zurücktreten

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nie|der|le|gen ['ni:dɐle:gn̩], legte nieder, niedergelegt <tr.; hat:
1. (geh.) aus der Hand, auf den Boden legen; hinlegen:
sie legten Kränze am Grabe nieder.
2. (geh.) zur Ruhe, schlafen legen; hinlegen:
das Kind niederlegen; sich nach dem Essen ein bisschen niederlegen.
3. etwas nicht weitermachen, ausüben:
sie legte ihr Amt, die Arbeit nieder.
Syn.: aufgeben, zurücktreten von.
4. (geh.) schriftlich festhalten:
er legte seine Gedanken schriftlich nieder; der im Testament niedergelegte letzte Wille.
Syn.: aufschreiben, aufzeichnen, niederschreiben, zu Papier bringen.

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nie|der||le|gen 〈V. tr.; hat
1. zu Boden legen, hinlegen (Last, Kranz)
2. hinlegen, schlafen legen
3. urkundlich, schriftlich festhalten, festlegen
4. aufgeben (Amt)
5. bis auf weiteres unterbrechen (Arbeit)
6. fällen (Baum)
7. nieder-, abreißen (Gebäude)
8. 〈veraltet〉 hinterlegen (Wertstück, Geld)
● die Baracken, das Hinterhaus \niederlegen; ein Kind, sich \niederlegen; der Präsident legte am Grabmal des Unbekannten Soldaten einen Kranz nieder; die Krone \niederlegen auf die Regierung verzichten; die Waffen \niederlegen den Kampf beenden, sich ergeben; in diesem Buch sind alle seine Forschungsergebnisse niedergelegt

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nie|der|le|gen <sw. V.; hat:
1. (geh.) aus der Hand, auf den Boden legen; hinlegen:
einen Kranz am Ehrenmal n.;
Ü die Soldaten legten die Waffen nieder (hörten auf zu kämpfen).
2.
a) (geh.) jmdn. hinlegen, zur Ruhe legen:
das Kind n.;
b) <n. + sich> (bes. bayr., österr.) sich hinlegen, schlafen legen, zur Ruhe legen; zu Bett gehen:
sich nach dem Essen ein bisschen n.;
er legte sich auf das/auf dem Sofa nieder;
R da legst [du] dich nieder! (ugs.; nein, so etwas!; Ausruf des Erstaunens).
3. etw. nicht weitermachen, ausüben:
das Amt n.
4. (selten) (ein Gebäude o. Ä.) abbrechen, einreißen:
ein Haus n.
5. (geh.) schriftlich festhalten:
etw. schriftlich n.;
der im Testament niedergelegte Letzte Wille.
6. (veraltet) hinterlegen.

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nie|der|le|gen <sw. V.; hat: 1. (geh.) aus der Hand, auf den Boden legen; hinlegen: einen Kranz am Ehrenmal n.; Legt die Handwaffen in den Schnee nieder! (Plievier, Stalingrad 231); ich ..., legte das alles ... auf die gehäkelte Decke des Tisches nieder (Th. Mann, Krull 185); Ü die Soldaten legten die Waffen nieder (hörten auf zu kämpfen). 2. (geh.) zur Ruhe, schlafen legen; hinlegen: das Kind n.; sich nach dem Essen ein bisschen n.; er legte sich auf das/auf dem Sofa nieder; Nach dem Essen legte sich der Wärter abermals zu kurzer Ruhe nieder (Hauptmann, Thiel 14). 3. etw. nicht weitermachen, ausüben: ein Mandat, das Amt, das Kommando n.; Übrigens legte er am folgenden Tag wegen Überbürdung die Behandlung nieder und übertrug sie an Doktor Müller (Th. Mann, Tod 90); müde legte sie die Arbeit nieder (hörte auf zu arbeiten); die Arbeiter legten aus Protest die Arbeit nieder (traten in Streik). 4. (selten) (ein Gebäude o. Ä.) abbrechen, einreißen: eine Mauer, ein Haus n.; man kann sie (= die Fabriken) heute nicht n., sie stören offensichtlich auch nicht allzu sehr (Kosmos 2, 1965, 52); einen Baum n. (fällen). 5. (geh.) schriftlich festhalten: etw. schriftlich, in einem Aufsatz n.; In Japan war es üblich, dass ein Staatsmann sein letztes Wort in Versen niederlegte (Thieß, Reich 47); Die Bestimmungen über die Ausnahmegewalt des Reichspräsidenten waren in Artikel 48 der Weimarer Verfassung ... niedergelegt (Fraenkel, Staat 80 f.); der im Testament niedergelegte letzte Wille. 6. (veraltet) hinterlegen.

Universal-Lexikon. 2012.