Amt zur Verfügung stellen; abtreten; den Staffelstab weitergeben (umgangssprachlich); abdanken; zurücktreten
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nie|der|le|gen ['ni:dɐle:gn̩], legte nieder, niedergelegt <tr.; hat:1. (geh.) aus der Hand, auf den Boden legen; hinlegen:
sie legten Kränze am Grabe nieder.
das Kind niederlegen; sich nach dem Essen ein bisschen niederlegen.
3. etwas nicht weitermachen, ausüben:
sie legte ihr Amt, die Arbeit nieder.
Syn.: ↑ aufgeben, zurücktreten von.
4. (geh.) schriftlich festhalten:
er legte seine Gedanken schriftlich nieder; der im Testament niedergelegte letzte Wille.
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nie|der||le|gen 〈V. tr.; hat〉
2. hinlegen, schlafen legen
3. urkundlich, schriftlich festhalten, festlegen
5. bis auf weiteres unterbrechen (Arbeit)
7. nieder-, abreißen (Gebäude)
● die Baracken, das Hinterhaus \niederlegen; ein Kind, sich \niederlegen; der Präsident legte am Grabmal des Unbekannten Soldaten einen Kranz nieder; die Krone \niederlegen auf die Regierung verzichten; die Waffen \niederlegen den Kampf beenden, sich ergeben; in diesem Buch sind alle seine Forschungsergebnisse niedergelegt
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nie|der|le|gen <sw. V.; hat:
1. (geh.) aus der Hand, auf den Boden legen; hinlegen:
einen Kranz am Ehrenmal n.;
Ü die Soldaten legten die Waffen nieder (hörten auf zu kämpfen).
2.
a) (geh.) jmdn. hinlegen, zur Ruhe legen:
das Kind n.;
b) <n. + sich> (bes. bayr., österr.) sich hinlegen, schlafen legen, zur Ruhe legen; zu Bett gehen:
sich nach dem Essen ein bisschen n.;
er legte sich auf das/auf dem Sofa nieder;
R da legst [du] dich nieder! (ugs.; nein, so etwas!; Ausruf des Erstaunens).
3. etw. nicht weitermachen, ausüben:
das Amt n.
4. (selten) (ein Gebäude o. Ä.) abbrechen, einreißen:
ein Haus n.
5. (geh.) schriftlich festhalten:
etw. schriftlich n.;
der im Testament niedergelegte Letzte Wille.
6. (veraltet) hinterlegen.
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nie|der|le|gen <sw. V.; hat: 1. (geh.) aus der Hand, auf den Boden legen; hinlegen: einen Kranz am Ehrenmal n.; Legt die Handwaffen in den Schnee nieder! (Plievier, Stalingrad 231); ich ..., legte das alles ... auf die gehäkelte Decke des Tisches nieder (Th. Mann, Krull 185); Ü die Soldaten legten die Waffen nieder (hörten auf zu kämpfen). 2. (geh.) zur Ruhe, schlafen legen; hinlegen: das Kind n.; sich nach dem Essen ein bisschen n.; er legte sich auf das/auf dem Sofa nieder; Nach dem Essen legte sich der Wärter abermals zu kurzer Ruhe nieder (Hauptmann, Thiel 14). 3. etw. nicht weitermachen, ausüben: ein Mandat, das Amt, das Kommando n.; Übrigens legte er am folgenden Tag wegen Überbürdung die Behandlung nieder und übertrug sie an Doktor Müller (Th. Mann, Tod 90); müde legte sie die Arbeit nieder (hörte auf zu arbeiten); die Arbeiter legten aus Protest die Arbeit nieder (traten in Streik). 4. (selten) (ein Gebäude o. Ä.) abbrechen, einreißen: eine Mauer, ein Haus n.; man kann sie (= die Fabriken) heute nicht n., sie stören offensichtlich auch nicht allzu sehr (Kosmos 2, 1965, 52); einen Baum n. (fällen). 5. (geh.) schriftlich festhalten: etw. schriftlich, in einem Aufsatz n.; In Japan war es üblich, dass ein Staatsmann sein letztes Wort in Versen niederlegte (Thieß, Reich 47); Die Bestimmungen über die Ausnahmegewalt des Reichspräsidenten waren in Artikel 48 der Weimarer Verfassung ... niedergelegt (Fraenkel, Staat 80 f.); der im Testament niedergelegte letzte Wille. 6. (veraltet) hinterlegen.
Universal-Lexikon. 2012.