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Im|ple|men|tie|rung 〈f. 20〉 das Implementieren
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Im|ple|men|tie|rung, die; -, -en (EDV):
das Implementieren; das Implementiertwerden:
die I. neuer EDV-Systeme.
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I Implementierung,
Software: die Installation eines Programms und dessen Anpassung an das Rechnersystem. Speziell bezeichnet man damit auch das Einbringen von zusätzlichen Programmfunktionen.
II
Implementierung,
Hardware: Verwirklichung eines bisher nicht genutzten technischen Konzepts, einschließlich der notwendigen Erprobungen und Anpassungen. In diesem Sinne wird z. B. ein neues Computersystem implementiert, das ein bisheriges System ablöst. Der Begriff der Implementierung kann sich auch auf Teilsysteme beziehen, etwa auf die Einführung eines neuen Bussystems oder einer neuen Schnittstelle.
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Im|ple|men|tie|rung, die; -, -en (EDV): das Implementieren, Implementiertwerden: Entwicklung und I. neuer EDV-Systeme unter Berücksichtigung des organisatorischen Umfelds (SZ 1. 3. 86, 88); Ü ... wo man ... lange Jahre umsonst auf die I. (die Durchführung) von UNO-Resolutionen gewartet hat (SZ 27. 3. 91, 49).
Universal-Lexikon. 2012.