Ge|sạng|ver|ein 〈m. 1〉 Verein für Chorgesang
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Ge|sạng|ver|ein, der:
Verein, in dem meist volkstümlicher Chorgesang gepflegt wird:
☆ mein lieber Herr G.! (salopp; Ausruf der Bewunderung, Überraschung, Verärgerung od. Bekräftigung).
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Gesangverein,
Vereinigung von Laiensängern und -sängerinnen zur Pflege überwiegend volkstümlicher A-cappella-Chorliteratur. Von der 1791 in Berlin gegründeten und andere Ziele verfolgenden Singakademie abgesehen, beginnt die Geschichte der Gesangvereine mit der 1809 von C. F. Zelter gegründeten Berliner Liedertafel und dem 1810 von H. G. Nägeli seinem Zürcher Singinstitut angeschlossenen Männerchor. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts folgten zahlreiche Vereinsgründungen. Im Deutschen Sängerbund e. V. sind heute etwa 21 000 Gesangvereine zusammengefasst.
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Universal-Lexikon. 2012.