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Bote
Herold; Vorbote; Signalgeber; Verkünder; Träger; Übermittler; Überbringer; Transporteur; Parlamentär; Bevollmächtigter; Emissär; Delegat; Ordonnanz; Delegierter; Abgesandter; Kurier; Beauftragter

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Bo|te ['bo:tə], der; -n, -n, Bo|tin ['bo:tɪn], die; -, -nen:
a) Person, die etwas im Auftrag einer anderen überbringt:
ein zuverlässiger Bote; eine Botin schicken.
Syn.: Abgesandte, Abgesandter, Kurier, Kurierin.
Zus.: Briefbote, Briefbotin, Eilbote, Eilbotin, Gerichtsbote, Gerichtsbotin, Postbote, Postbotin.
b) Person, die zur Ausführung eines Auftrags zu jmdm. geschickt wird:
als Bote arbeiten; der Bote holt die Post.

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Bo|te 〈m. 17
1. Überbringer von Gegenständen od. Nachrichten (Post\Bote, Zeitungs\Bote), Laufbursche
2. 〈poet.〉 Gesandter, Abgesandter, Verkünder
● Schneeglöckchen als erste \Boten des Frühlings; ein \Bote des Todes ● der Hinkende \Bote Volkskalender mit den Neuigkeiten des Jahres; der hinkende \Bote kommt nach! 〈fig.; umg.〉 zum Schluss erfährt man noch etwas Unangenehmes; ein reitender, schneller, zuverlässiger \Bote [<ahd. boto <germ. *buðan-; zu *buð- <idg. *bhudh-; verwandt mit bieten, Büttel]

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Bo|te; Syn.: Messenger: in der Biochemie ein Stoff (Botenstoff), der im Organismus eine Information transportiert. Dabei unterscheidet man extrazelluläre primäre oder erste B. (First Messenger, z. B. Hormone u. Neurotransmitter) u. intrazellulär wirksame sekundäre oder zweite B. (Second Messenger, z. B. cycl. Adenosinmonophosphat (cAMP), cGMP, Ca2 + -Ionen, Inosittrisphosphat, NO). Vgl. Mediatoren.

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Bo|te , der; -n, -n [mhd. bote, ahd. boto, zu bieten in dessen alter Bed. »wissen lassen, befehlen«]:
a) jmd., der im Auftrag eines anderen etw. überbringt:
ein zuverlässiger B.;
einen -n schicken;
einen Brief durch einen -n zustellen lassen;
Ü -n des Todes;
Schneeglöckchen sind die -n des Frühlings;
b) Laufbursche einer Firma.

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I
Bote,
 
Überbringer einer Nachricht oder einer Sendung. Nach bürgerlichem Recht ist Bote, wer für einen anderen (Geschäftsherrn) eine Erklärung übermittelt (Erklärungsbote) oder entgegennimmt (Empfangsbote). Der Bote ist vom Stellvertreter (Stellvertretung) streng zu trennen: Während dieser im Rahmen seiner Vertretungsmacht im Namen und mit Wirkung für und gegen den Vertretenen Erklärungen abgibt, ist der Bote bloßes Mittel in der Hand des Geschäftsherrn. Der Bote braucht demgemäß nicht geschäftsfähig zu sein (z. B. ein Kind). Übermittlungsfehler, die dem Boten unterlaufen, berechtigen zur Anfechtung (§ 120 BGB).
II
Bote,
 
Hermann, niederdeutscher Dichter, Chronist und Zollschreiber, * Braunschweig vor 1467, ✝ ebenda (?) 1520 oder später. Seine Werke (»Boek van veleme Rade«, »Schichtboick«, »De Koker«, »Ulenspiegel« u. a.) erschienen anonym; erst im 19. und 20. Jahrhundert wurde seine Autorschaft nachgewiesen. Der »Ulenspiegel« (Eulenspiegel) wurde von ihm, vermutlich nach niederdeutscher Vorstufe, hochdeutsch bearbeitet.

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Bo|te, der; -n, -n [mhd. bote, ahd. boto, zu ↑bieten in dessen alter Bed. „wissen lassen, befehlen“]: a) jmd., der im Auftrag eines anderen etw. überbringt: ein zuverlässiger, reitender B.; Über alle Straßen der Provinz jagten schon die -n (B. Frank, Tage 104); einen -n schicken; einen Brief, eine Nachricht durch einen -n überbringen, zustellen lassen; R der hinkende B. kommt hinterher (das Unangenehme bleibt nicht aus); Ü -n eines nahenden Unheils, des Todes; Schneeglöckchen sind die -n (ersten Anzeichen) des Frühlings; b) Laufbursche einer Firma: als B. arbeiten; der B. holt die Post; die Neue Berliner Rundschau beschäftigt -n (Kant, Impressum 21).

Universal-Lexikon. 2012.