Grẹnz|flä|che 〈f. 19〉 geometrische Grenze zw. zwei verschiedenen Stoffen, von denen mindestens einer nicht gasförmig sein darf, od. zw. zwei verschiedenen Phasen
* * *
Grẹnz|flä|che: die Fläche, an der sich zwei miteinander nicht mischbare Stoffe oder Phasen berühren, z. B. in den Systemen Fl./Fl., Fl./Festkörper, Festkörper/Festkörper; von ↑ Oberfläche spricht man beim System Fl./Gas.
* * *
Grenzfläche,
Fläche zwischen den zwei Phasen fest/fest, fest/flüssig, fest/gasförmig, flüssig/flüssig oder flüssig/gasförmig. Senkrecht zur Grenzfläche ändern sich die physikalischen Eigenschaften längs einer Strecke von molekularer Größenordnung sprungartig. Die Grenzfläche von Flüssigkeiten und Feststoffen gegen Gase beziehungsweise Dämpfe wird als Oberfläche bezeichnet.
In den Grenzflächen treten als Wirkung von Kräften typische Grenzflächenerscheinungen auf. Dazu gehören z. B. Oberflächenspannung, Adhäsion, Adsorption, Benetzung, Kapillarität, Kristallwachstum und -abbau, Transporterscheinungen (z. B. Wärmedurchgang und Grenzflächendiffusion) u. a. Auch die Katalysatorwirkung bei chemischen Reaktionen und der Trenneffekt in der Chromatographie beruht häufig auf Grenzflächenerscheinungen. Von besonderer Bedeutung sind die elektrischen Grenzflächenerscheinungen, wie die Entstehung elektrischer Doppelschichten und von Elektrodenpotenzialen zwischen Elektrolytlösungen und Elektroden (elektrokinetische Erscheinungen).
Universal-Lexikon. 2012.