Họlz|schutz|mit|tel 〈n. 13〉 Mittel zur Konservierung von Holz
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Họlz|schutz|mit|tel: im engeren Sinn Sammelbez. für alle Mittel, die Holz u. Holzwerkstoffe gegen tierische Schädlinge, Pilze u. Fäulniserreger dauerhaft schützen sollen. Typische H.-Bestandteile, denen ggf. Flammschutzmittel zugesetzt werden können, sind CF- u. CK-Salze, Insektizide, Fungizide u. Steinkohlenteerdestillate.
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Họlz|schutz|mit|tel, das:
Mittel zur Konservierung von Holz gegen Schädlinge, Witterungseinflüsse, Feuchtigkeit usw.
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Holzschutzmittel,
Präparate gegen Pilz- (vorbeugend) und/oder Insektenbefall (vorbeugend, zum Teil auch bekämpfend, Holzschutz). Im Unterschied zu Präparaten für eine Holzveredelung (z. B. Anstriche) und zum Wetterschutz enthalten Holzschutzmittel Fungizide und/oder Insektizide. In Deutschland sind für tragende und aussteifende Holzbauteile, soweit baulicher Holzschutz nicht ausreicht, Präparate mit bauaufsichtlicher Zulassung vorgeschrieben. Für nicht tragendes Holz sind Holzschutzmittel mit RAL-Gütezeichen geeignet. Die Wirksamkeit von zugelassenen und von Holzschutzmitteln mit RAL-Gütezeichen wurde neutral geprüft, auch gesundheitlich und ökotoxikologisch bewertet. Holzschutzmittel bieten damit ein Höchstmaß an Anwendungssicherheit. Sie werden im Holzschutzmittelverzeichnis aufgeführt.
Im Handel wird eine Vielzahl von Holzschutzmitteln mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften und Anwendungsbereichen vertrieben. Wichtigste wasserlösliche Holzschutzmittel für die private Anwendung sind Borpräparate; für chromhaltige Holzschutzmittel wird ein Verbot diskutiert. Zunehmende Bedeutung erlangen das metallorganische Kupfer-HDO (Kupfer-Cyclohexyldiazeniumdioxid) und Betainpräparate sowie wasserdispergierte Holzschutzmittel. Lösungsmittelhaltige Holzschutzmittel enthalten verschiedene Wirkstoffe und als Holzschutzlasuren auch Pigmente. Die Wirkstoffe unterliegen einer stetigen Weiterentwicklung; die derzeit häufigsten sind Triazole (z. B. Tebuconazol) als Fungizide und Pyrethroide (z. B. Permethrin) als Insektizide. Das früher wichtigste Fungizid Pentachlorphenol wurde 1989 aus Gesundheitsgründen verboten. Teeröle (Carbolineum) dürfen nur noch gewerblich verwendet werden. Zukünftig bedürfen Wirkstoffe (Biozide) aufgrund der europäischen Biozid-Richtlinie einer besonderen Bewertung und Genehmigung.
Holzschutzmittel können in unterschiedlichem Ausmaß auch für andere Lebewesen schädlich sein, weshalb sie nur dann angewendet werden sollten, wenn eine Gefährdung des Holzes vorliegt. Im Wohnbereich sind sie zu vermeiden, um denkbaren Gesundheitsschäden vorzubeugen. - Mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer gelten abfallrechtlich als Sonderabfall.
H.-Verzeichnis, Bd. 44 (1991 ff., früher u. a. T.);
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Họlz|schutz|mit|tel, das: Mittel zur Konservierung von Holz gegen Schädlinge, Witterungseinflüsse, Feuchtigkeit usw.
Universal-Lexikon. 2012.