Kol|lek|ti|vis|mus 〈[ -vı̣s-] m.; -; unz.〉 Lehre, dass die Gemeinschaft den Vorrang vor dem Einzelnen habe
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Kol|lek|ti|vịs|mus, der; -:
2. kollektive Wirtschaftslenkung mit Vergesellschaftung des Privateigentums.
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I Kollektivismus,
Lehre, die von der Unterordnung des Einzelnen unter gemeinschaftliche Ziele ausgeht, meist mit dem Hinweis darauf, dass der Einzelne seine Lebenschancen und Entfaltungsmöglichkeiten sowie die persönliche Kultur der Gemeinschaft verdanke. - Individualismus.
Kollektivịsmus,
der, -, Politik: Sammelbezeichnung für alle Positionen, die den Vorrang des Kollektivs gegenüber dem Einzelnen behaupten; Gegensatz: Individualismus. Dabei kann das Kollektiv durch biologistische (etwa Volk, Rasse) oder auch durch soziale (etwa Klasse, Gesellschaft, Staat) Kriterien definiert sein. Der Vorrang wird meist auf ethische Fragen bezogen: Nach Ansicht des Kollektivismus sind die Normen, die das Handeln des Individuums leiten sollen, aus den Interessen des Kollektivs abzuleiten. Damit einher geht häufig die Missachtung der Bürger- und Menschenrechte des Einzelnen. - Vertreten wird der Kollektivismus v. a. in den unterschiedlichen Strömungen des Marxismus/Kommunismus. Aber auch nationalistische und (neo-)faschistische Bewegungen propagieren kollektivistische Vorstellungen. - Während der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland (1933-45) führte die Ausgrenzung von angeblichen »Gemeinschaftsfremden« und die Diffamierung missliebiger Bevölkerungsgruppen zu deren Verfolgung und häufig zu ihrer Vernichtung (Euthanasie, Holocaust).
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Kol|lek|ti|vịs|mus, der; -: 1. Anschauung, die dem ↑Kollektiv (1 a, 2) unbedingten Vorrang gegenüber dem Individuum einräumt: Obwohl die letzten Jahrzehnte fast überall zum Vormarsch des K. auf Kosten des Individualismus geführt haben (Fraenkel, Staat 307). 2. kollektive Wirtschaftslenkung mit Vergesellschaftung des Privateigentums.
Universal-Lexikon. 2012.