Kon|se|kra|ti|on auch: Kon|sek|ra|ti|on 〈f. 20〉
1. 〈kath. Kirche〉 Weihe (von Personen od. Dingen durch den Bischof)
2. 〈kath. Messe〉 Wandlung von Brot u. Wein
[<consecratio „Weihe, Heiligung“; zu sacer „heilig“]
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Kon|se|k|ra|ti|on, die; -, -en [lat. consecratio = Weihe, zu: consecrare, ↑ konsekrieren] (kath. Kirche):
1. liturgische Weihe einer Person od. Sache (z. B. Bischofs-, Priester-, Altarweihe).
2. liturgische Weihe von Brot u. Wein durch Verwandlung in Leib u. Blut Christi (entsprechend dem christlichen Glauben):
die K. der Hostie.
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Konsekration
1) Geschichte: in der römischen Republik die Dedikation eines Gegenstandes oder Ortes an die Götter durch den Staat; in der Kaiserzeit die offizielle Vergöttlichung eines toten Kaisers oder eines Mitgliedes des Kaiserhauses (Kaiserkult).
2) katholische Kirche: Bezeichnung für liturgisch vollzogene Handlungen, mit denen Personen zeichenhaft in ein besonderes (Dienst-)Verhältnis gegenüber Gott gestellt beziehungsweise Gegenstände und Gebäude (Orte) zum ausschließlichen gottesdienstlichen Gebrauch bestimmt werden. Begrifflich unterscheidet das katholische Kirchenrecht dabei zwischen der Weihe von Personen (Consecratio) und Weihungen von Gegenständen und Orten (Dedicatio). In der Feier der Eucharistie bezeichnet Konsekration die Weihe von Brot (den Hostien) und Wein, bei der nach katholischem Verständnis ihre Wandlung in den Leib und das Blut Christi geschieht. - Das konsekrierte Brot wird als Allerheiligstes zu besonderen Anlässen (v. a. bei der Fronleichnamsprozession) auch außerhalb der Messe gezeigt und verehrt.
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Kon|se|kra|ti|on, die; -, -en [lat. consecratio = Weihe, zu: consecrare, ↑konsekrieren] (kath. Kirche): 1. liturgische Weihe einer Person od. Sache (z. B. Bischofs-, Priester-, Altarweihe): ... trafen sich die katholischen Gläubigen zur K. ihrer Kirche durch Erzbischof ... Schäufele (MM 8. 10. 70, 8). 2. liturgische Weihe von Brot u. Wein durch Verwandlung in Leib u. Blut Christi (entsprechend dem christlichen Glauben): die K. der Hostie. 3. (in der römischen Kaiserzeit) Vergöttlichung des verstorbenen Kaisers.
Universal-Lexikon. 2012.