Kụl|tus|mi|nis|te|ri|um 〈n.; -s, -ri|en〉 Ministerium für kulturelle Angelegenheiten; Sy Kulturministerium
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Kụl|tus|mi|nis|te|ri|um, das:
oberste Behörde (eines Bundeslandes) für das Bildungs- u. Erziehungswesen, oft auch für die Pflege von Wissenschaft u. Kunst, Jugendpflege, Sport u. verwandte Bereiche.
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Kụltusministerium,
oberste Behörde für das Erziehungs- und Bildungswesen, oft auch für Wissenschaft, Kunst, Jugendpflege, Sport und verwandte Bereiche.
In Deutschland üben die Länder die Kulturhoheit aus, sodass jedes Land einen eigenen Kultusminister hat, mit zum Teil durch unterschiedliche Kompetenzzuweisung bedingter abweichender Bezeichnung (z. B. in Bremen der »Senator für Bildung, Wissenschaft und Kunst«). Auf Bundesebene besteht das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie.
Da in Österreich das Kultuswesen ganz überwiegend Bundessache ist, teilen sich hier das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten sowie das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in die den deutschen Länderkultusministerien zugewiesenen Aufgaben. Im engeren Sinn werden in Österreich unter Kultusverwaltung die staatlichen Verwaltungsbeziehungen zu den Kirchen und Religionsgesellschaften verstanden, die in den Ressortbereich des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten fallen.
Die schweizerische Kulturpflege einschließlich des Bildungs- und Erziehungswesens fällt in die Hoheit der Kantone, soweit der Bund in diesen Bereichen nicht ausdrücklich durch die Verfassung ermächtigt ist. Oberste Bundesbehörde für Kulturpflege, Bildungs- und Erziehungswesen ist das eidgenössische Departement des Innern. Eine wichtige Koordinationsaufgabe nimmt im Bereich des Schulwesens die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren wahr.
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Kụl|tus|mi|nis|te|ri|um, das: oberste Behörde (eines Bundeslandes) für das Bildungs- u. Erziehungswesen, oft auch für die Pflege von Wissenschaft u. Kunst, Jugendpflege, Sport u. verwandte Bereiche.
Universal-Lexikon. 2012.